DiepholzKriminalität und JustizPolizei

Raser-Eklat in Wagenfeld: Gericht stellt Verfahren gegen Familienvater ein!

In der Silvesternacht auf der B 239 bei Wagenfeld rasen drei Autofahrer, darunter ein 37-jähriger Familienvater aus Rahden, mit bis zu 180 km/h - doch das Amtsgericht Diepholz stellt das Verfahren wegen mangelnder Beweise ein, nachdem er behauptet, nur eilig nach Hause zu fahren, um seiner kranken Frau und den Kindern Medikamente zu bringen!

Drama in der Silvesternacht auf der B239! Ein 37-jähriger Rumäne aus Rahden stand im Fokus der Ermittlungen, beschuldigt eines verbotenen Autorennens. Doch anstatt einer Verurteilung kam es zu einem unerwarteten Ende!

Die nächtlichen Straßen von Wagenfeld erlebten einen rasanten Zwist. Drei Autofahrer sollen mit Hochgeschwindigkeit durch die Dunkelheit gejagt sein – eine Situation, die die Polizei in Alarmbereitschaft versetzte. Bei einer nächtlichen Patrouille entdeckten die Polizei von Diepholz die schillernden Wagen, die mit Geschwindigkeiten von bis zu 180 km/h über die B239 sausten, deutlich über dem erlaubten Limit. Der Verdacht lag nahe: Hier fand ein illegales Autorennen statt!

Festnahme unter Aufregung

Gegen 2:30 Uhr am Neujahrstag waren die Beamten hellwach. Sie konnten einen der rasenden Fahrer, den beschuldigten Familienvater, im Ortsteil Bockel anhalten. Im Auto: seine Frau und ihre fünf Kinder, alle nicht angeschnallt – ein wahrer Albtraum für jede Verkehrssicherheit!

Im Amtsgericht Diepholz präsentierte sich der Angeklagte defensiv, unterstützt von einem Dolmetscher. Er bestritt vehement, Teil eines Autorennens gewesen zu sein. Ja, er gab zu, zu schnell gefahren zu sein, jedoch nur „höchstens 130 bis 140 km/h“. Der Druck war groß: seine Frau und ein Kind benötigten dringend Medikamente, die zu Hause lagen! Das klingt nach einer verzweifelten Ausrede?

Ein Verfahren, das nicht standhielt

Doch die Beweise sprachen nicht eindeutig gegen ihn! Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit einem ungeeichten Tachometer. Der Richter stellte fest, dass lediglich eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 43 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen werden konnte. Das Verfahren gegen den 37-Jährigen wurde eingestellt, und die Geldbuße von 500 Euro für die Anschnallpflicht und Geschwindigkeitsüberschreitung blieb als einzige Strafe. Der Führerschein, zuvor beschlagnahmt, wurde ihm sogar gleich im Gerichtssaal zurückgegeben – ein unerwartetes Happy End für den Fahrer!

Sind die Strapazen der Silvesternacht jetzt endlich vorbei? Ein Blick auf die Folgen lässt einen schaudern: Diese Jagd könnte für alle Beteiligten sehr anders ausgegangen sein! Ein Hoch auf die Verkehrswacht Diepholz, die die Geldbuße kassiert! Aber für alle anderen bleibt die Frage: Wie sicher sind unsere Straßen bei nächtlichen Abenteuern?

NAG Redaktion

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