
In der aktuellen Debatte um die Aufrüstung der Bundeswehr hat CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz die Notwendigkeit zur Lockerung der Schuldenbremse hervorgehoben. Diese Entscheidung soll es ermöglichen, die Streitkräfte besser auszustatten und sinnvoll in die Verteidigungsfähigkeiten Deutschlands zu investieren. Merz erklärte, dass finanzielle Mittel nicht alle Probleme lösen können, und forderte gleichzeitig eine grundlegende Reform innerhalb der Bundeswehr.
Besonders in der Kritik steht die Beschaffungsbehörde der Bundeswehr, die für ihre ineffizienten Abläufe und langwierigen Prozesse wahrgenommen wird. Annette Lehnigk-Emden, Präsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, verteidigte die Behörde und wies darauf hin, dass sie in der Lage sei, die hohe Auftragsflut zu bewältigen. Trotz dieser Verteidigung äußerten Sicherheitsexperten wie Frank Sauer den Wunsch nach schlankeren Entscheidungsstrukturen und mehr Freiraum für die Mitarbeiter der Behörde.
Kritik und Herausforderungen im Beschaffungsprozess
Die Industrie hat ebenfalls Bedenken geäußert, insbesondere hinsichtlich der Verzögerungen bei Projekten und der damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten, die den Beschaffungsprozess behindern. Im Jahr 2022 hat die Behörde rund 12.000 Beschaffungsverträge geschlossen und mehr als 2000 Projekte bearbeitet. Das mit 100 Milliarden Euro im Grundgesetz verankerte Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr wird dabei als wichtiges Instrument angesehen.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass in der vorherigen Legislaturperiode 180 Großaufträge mit einem Gesamtvolumen von knapp 150 Milliarden Euro umgesetzt wurden. Erste Waffensysteme, die aus diesem Sondervermögen finanziert werden, sollen im Jahr 2024 eingeführt werden, darunter leichte Kampfhubschrauber. Allerdings steht der Verteidigungsetat, der auf über 88 Milliarden Euro erhöht werden muss, um das NATO-Ziel von 2% des BIP zu erreichen, vor großen Herausforderungen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die jüngste Grundgesetzänderung, die am 18. März durch den Bundestag mit Stimmen von Union, SPD und Grünen beschlossen wurde. Diese ermöglicht kreditfinanzierte Investitionen für Verteidigung und Infrastruktur, ohne dass die Schuldenbremse dabei eine Rolle spielt, wie [bpb.de](https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/560839/grundgesetzaenderung-fuer-verteidigung-und-sondervermoegen/) berichtete. Am 21. März fand zudem die Zustimmung des Bundesrates statt.
Das nun aufgelegte Sondervermögen umfasst erstaunliche 500 Milliarden Euro für Infrastruktur und Klimaschutz, wobei 100 Milliarden Euro speziell für die Länder vorgesehen sind. Diese Mittel sollen es ermöglichen, die Verteidigungsausgaben und investitionen in grundlegende Strukturen langfristig zu erhöhen.