
Am Samstagnachmittag sorgte ein betrunkener Radfahrer in Varel für Aufsehen. Ein 32-jähriger Mann aus der Stadt fuhr laut schimpfend auf dem City-Parkplatz in der Innenstadt umher. Die Polizei wurde alarmiert und stellte fest, dass der Radfahrer erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,09 Promille.
Der Radfahrer musste sich daraufhin einer Blutprobenentnahme unterziehen, und ihm wurde die Weiterfahrt untersagt. Es wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet, wie NWZ Online berichtete.
Rechtliche Konsequenzen für Radfahrer
Es ist illegal, betrunken Fahrrad zu fahren, wobei die Promillegrenze für Radfahrer bei 1,6 Promille liegt. Trunkenheitsfahrten mit dem Fahrrad können nicht nur zu Geldstrafen führen, sondern auch Auswirkungen auf den Führerschein haben. Der Paragraph 316 StGB bestraft das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Bei Gefährdung anderer Personen oder Sachen kann sogar § 315c StGB zur Anwendung kommen, was bis zu fünf Jahre Haft nach sich ziehen kann, wie Juraforum berichtet.
Ab einem Promillewert von 1,6 gilt rechtlich absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer, und die Fahrerlaubnisbehörde muss die Fahreignung überprüfen. Dies kann auch die Aufforderung zur Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) nach sich ziehen. Bei Nichtbestehen oder Nichtabsolvierung dieser kann die Fahrerlaubnis entzogen werden.