
Die CDU Friesland fordert klare Entscheidungen zur Krankenhausversorgung in Friesland und Wilhelmshaven. In der aktuellen Diskussion über die künftige Struktur der Gesundheitsversorgung stehen zwei Gutachten im Fokus, die Empfehlungen für die Schaffung einer gemeinsamen Klinik abgeben. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne Janssen hebt die Notwendigkeit hervor, diese Gutachten als Grundlage für zukünftige Entscheidungen zu akzeptieren. Zudem beschreibt die Landtagsabgeordnete Katharina Jensen diese Gutachten als entscheidenden Zwischenschritt in einer langjährigen Debatte. Sie weist darauf hin, dass grundlegende Veränderungen in der Krankenhausversorgung erforderlich sind, insbesondere im Kontext des neuen Niedersächsischen Krankenhausgesetzes von 2020.
Landessozialminister Andreas Philippi hat signalisiert, dass das Land eine Umstrukturierung der Krankenhausversorgung unterstützen wird. Dirk Zillmer, der Fraktionsvorsitzende der CDU im Kreistag Friesland, berichtet von negativen Entwicklungen in den beiden Krankenhäusern seit 2019. Er erklärt, dass die bisherigen Sanierungskonzepte nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Auch die Corona-Pandemie sowie neue gesetzliche Rahmenbedingungen haben die Situation weiter verschärft. Der Landkreis kann jährlich 25 bis 30 Millionen Euro nicht länger für die Verlustabdeckung der Kliniken bereitstellen, was die finanzielle Belastung der Bürger durch höhere Steuern und Abgaben zusätzlich erhöht.
Zukunft in einer zentralen Klinik
Die CDU und die Abgeordneten fordern daher zeitnahe und klare Entscheidungen auf Basis der Gutachten. Die Zukunft der Gesundheitsregion Wilhelmshaven/Friesland soll in einer zentral gelegenen Klinik liegen, die den modernen Anforderungen an Diagnostik und Therapie gerecht wird. Diese zentrale Klinik könnte nicht nur eine verbesserte Versorgung der Patienten gewährleisten, sondern auch dazu beitragen, die bestehenden Herausforderungen in der Krankenhausversorgung zu bewältigen.
Zusätzlich zu diesen Entwicklungen ist der Begriff „Krankenhausstandort“ von zentraler Bedeutung, der im § 2a des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) definiert ist. Ein Krankenhausstandort kann durch ein Gebäude oder einen zusammenhängenden Gebäudekomplex eines Krankenhausträgers sowie durch verschiedene Behandlungsmöglichkeiten für Patienten charakterisiert werden, wie eine voll-, teil- oder tagesstationäre Behandlung. Die Regelungen, die bezüglich der Krankenhausstandorte und deren Abrechnungen bestehen, werden in einem bundesweiten Verzeichnis erfasst, was die derzeitige Diskussion um die Krankenhausversorgung in Niedersachsen weiter beleuchtet. Diesbezüglich berichtete die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft, dass die besagten Regelungen für die Geokodierung und Kennzeichnung von Krankenhausambulanzen aktuell verhandelt werden.