NiedersachsenOsnabrück

Geldautomatensprenger verurteilt: Was nun nach dem Urteilsdeal?

Im Prozess um die Sprengung von 22 Geldautomaten wurden sieben Männer aus den Niederlanden am Landgericht Osnabrück zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Urteile wurden nach umfassenden Geständnissen der Angeklagten gefällt und beendeten den Prozess, der ursprünglich auf 50 Prozesstage angesetzt war, nach nur 12 Tagen. Der Haupttäter Azat G. erhielt die längste Strafe von acht Jahren und neun Monaten wegen Sprengstoff-Explosionen und Bandendiebstahls. Sechs weitere Männer im Alter von 20 bis 33 Jahren wurden ebenfalls verurteilt, wobei zwei von ihnen als Jugendliche zu drei und dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurden.

Die Bande sprengte zwischen August 2021 und November 2023 Geldautomaten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, wobei ein Gesamtschaden von rund 5,5 Millionen Euro entstand. Zu den Orten, an denen die Taten verübt wurden, gehören unter anderem Osnabrück, Viersen und Duisburg. Der Prozess wurde durch eine Einigung zwischen Landgericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung vorzeitig beendet, da die Angeklagten weitgehend gestanden. Während der Verhandlung wurden spezielle Sicherheitsvorkehrungen getroffen, da Azat G. mit dem Chef der Mocro-Mafia befreundet ist. Er wurde während des Verfahrens von einem Spezialeinsatzkommando begleitet und war festgebunden.

Details zum Urteil und Auswirkungen

Die Haftstrafen der übrigen sechs Männer reichen von drei Jahren Jugendstrafe bis zu mehreren Jahren für die älteren Bandenmitglieder. Zwei der jüngsten Angeklagten, im Alter von 18 und 19 Jahren, wurden sofort freigelassen und können ihre Strafe in ihren Heimatländern absitzen, sofern sie eine Meldeadresse und Handynummer angeben. Für die vier weiteren Bandenmitglieder besteht die Möglichkeit, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen, um ihre Reststrafe in den Niederlanden abzusitzen. Bei den Taten sollen die Angeklagten mehrere Millionen Euro erbeutet haben, womit sie bis zu 15 Jahre Haft drohen.

Obwohl die Urteile bereits gesprochen wurden, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und Revisionen sind möglich. Alle Verurteilten äußerten Bedauern über ihre Taten vor Gericht.