Gifhorn

Fristen nicht verpassen: Sportstätten rechtzeitig für Sommer nutzen!

Die rechtzeitige Beantragung für die Nutzung von Sportstätten im Landkreis hat hohe Priorität. So berichtete regionalheute.de, dass Anträge auf die außerschulische Nutzung von Sportstätten während der Sommerferien und für das bevorstehende Schuljahr 2025/26 unbedingt rechtzeitig gestellt werden müssen. Dies betrifft insbesondere die Turnhallen und Hartplätze des Landkreises Gifhorn, die während der Sommerferien im Regelfall nicht für andere Zwecke genutzt werden können, es sei denn, es liegen begründete Einzelfälle vor.

Die Fristen für die Antragstellung sind klar festgelegt: Für die Sommerferien 2025 müssen die Anträge bis spätestens 28. Mai 2025 eingereicht werden, während die Gesamtmeldung des beantragenden Vereins bis zum 13. Juni 2025 vorliegen muss. Anträge, die nach diesen Fristen eingehen, könnten möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die entsprechenden Formulare sind online verfügbar, und die Anträge sollten vorrangig per E-Mail an sport@landkreis-helmstedt.de gesendet werden.

Vergabe von Sportstätten im Landkreis Wittenberg

Parallel dazu ist auch im Landkreis Wittenberg die Beantragung von Nutzungszeiten für Sportstätten für das Schuljahr 2025/26 von Bedeutung. Wie landkreis-wittenberg.de berichtet, erfolgt die Vergabe der Sportstätten basierend auf festgelegten Kriterien, die eine faire und transparente Nutzung sicherstellen sollen. Zu den betroffenen Sportstätten gehören unter anderem mehrere Turnhallen innerhalb der Stadt Wittenberg und Umgebung.

Die Vergabe erfolgt jährlich neu und orientiert sich an der Rangfolge: Schulsport und schulische Veranstaltungen genießen Vorrang, gefolgt von Kursangeboten der Kreisvolkshochschule, Wettbewerbssport sowie Vereinssport im Übungsbetrieb. Die Frist für die Beantragung von Nutzungsterminen endet am 23. Mai 2025, wobei unvollständige Anträge nicht berücksichtigt werden.