
Im Februar kam es in Gifhorn zu einem Einsatz des Spezialeinsatzkommandos (SEK), der nun rechtliche Nachwirkungen für einen 35-jährigen Mann haben könnte. Laut einem Bericht der WAZ wurde der Mann aufgrund von Drohungen gegenüber seiner Bewährungshelferin vorläufig festgenommen. Die Gründe für diese Drohungen bleiben unklar. Er war bereits 2011 wegen einer Straftat zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der SEK-Einsatz wurde initiiert, nachdem die Bewährungshelferin die Polizei informierte. Die Durchsuchung der Wohnung des Mannes folgte umgehend, jedoch müssen nun die Ermittler der Polizeiinspektion Gifhorn klären, ob der Täter für die entstandenen Kosten des Einsatzes aufkommen muss. In Niedersachsen erhebt das Innenministerium Gebühren für Einsätze, wenn eine Gefahrenlage oder eine Straftat vorgetäuscht wird. Polizeisprecher Christoph Nowak bestätigte, dass die Überprüfung des Falls derzeit läuft. Kostenschätzungen für den SEK-Einsatz belaufen sich möglicherweise auf bis zu 10.000 Euro, abhängig vom Zeitaufwand für die Maßnahmen.
Rechtliche Aspekte von Polizeieinsätzen
Die Thematik um Kosten von Polizeieinsätzen ist nicht neu. Ein vorliegender Fall aus dem Jahr 2012, wie auf ra-kotz.de berichtet, beleuchtet ähnliche Fragen. Hier erhielt eine Klägerin eine Rechnung für einen Polizei-Einsatz, nachdem ihr Ehemann gemeldet hatte, dass ihr Neffe unberechtigt auf ihrem Grundstück sei. Der Neffe hatte zuvor Suizidgedanken geäußert und war aus dem Krankenhaus entlassen worden. Die Polizei forderte daraufhin einen Hubschrauber an und leitete eine Fahndung ein.
Schließlich stellte sich heraus, dass der Neffe sich tatsächlich bei der Klägerin aufhielt. Die Polizei verlangte zunächst 999 Euro für die Einsatzkosten, die später auf 675 Euro reduziert wurden. Das Verwaltungsgericht hob die Forderung auf, da keine rechtliche Basis für die Gebührenforderung erkennbar war. Die Klägerin hatte keinen aktiven Täuschungsversuch unternommen und die Argumentation der Beklagten wurde als nicht zutreffend bewertet.