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Ungeheuerer Racheakt: 17-Jährige in Ems geworfen – Vier Verurteilungen!

Das Landgericht Osnabrück hat vier Angeklagte wegen des versuchten Mordes an einer 17-Jährigen verurteilt. Die junge Frau wurde misshandelt und bewusstlos in die Ems geworfen. Wie NDR berichtete, erhielt der 24-jährige Hauptangeklagte eine Haftstrafe von 11 Jahren und 6 Monaten. Der 20-jährige Angeklagte bekam 8 Jahre und 6 Monate Jugendstrafe, ein weiterer 20-jähriger Angeklagter wurde mit 6 Jahren Jugendstrafe wegen Beihilfe zum versuchten Mord bestraft, während eine 28-jährige Frau 5 Jahre Freiheitsstrafe wegen Beihilfe erhielt.

Die Taten ereigneten sich in der Nacht vom 26. auf den 27. Mai 2024, nachdem es zu einem Streit gekommen war. Die Angeklagten hatten das Opfer unter einem Vorwand in einen Wald gelockt, sie gefesselt und beraubt. Motiv für den Übergriff war ein Racheakt, da sich die Angeklagten von der 17-Jährigen verraten fühlten. Das Gericht stellte fest, dass zunächst keine Tötungsabsicht bestand, diese sich jedoch im Verlauf der Tat entwickelte. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und schwebte in Lebensgefahr, konnte sich jedoch selbst aus dem Wasser retten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; die Angeklagten können innerhalb einer Woche Revision einlegen, wie NDR weiter ausführte.

Rechtslage zu ähnlich gelagerten Fällen

In einem ähnlichen Fall wurden Revisionen von Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach abgewiesen, wie openjur berichtete. Ein Angeklagter, der wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt wurde, hatte einen Brandsatz konstruiert, um einen Brandanschlag zu verüben. Diese Tat wurde ebenfalls als versuchter Mord eingestuft, auch wenn es nicht zu einem Feuerausbruch kam.