
In einem vielbeachteten Fall hat das Landgericht Braunschweig die Journalistin Anabel Schunke freigesprochen. Das Gericht hob die Verurteilung des Amtsgerichts Goslar wegen Volksverhetzung auf. Diese Entscheidung wird von Kritikern als Beispiel für die Prioritäten der deutschen Justiz angesehen.
Der Streit begann im April 2022, als Schunke auf Twitter (heute X) eine umstrittene Äußerung über Sinti und Roma veröffentlichte. Sie behauptete, dass ein großer Teil der Sinti und Roma sich selbst aus der zivilisierten Gesellschaft ausschließe und den Sozialstaat betrüge. Zudem kritisierte sie die Zuwanderungspolitik und die Innenministerin Nancy Faeser (SPD).
Verfahren und Urteile
Im September 2022 leitete die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet ein Verfahren gegen Schunke ein. Die Staatsanwaltschaft Göttingen beantragte einen Strafbefehl, der zunächst vom Amtsgericht Goslar abgelehnt wurde, da der Post als zulässige Kritik im Rahmen der Meinungsfreiheit angesehen wurde. Nach dem Einspruch der Staatsanwältin verurteilte ein anderer Richter Schunke jedoch zu einer Geldstrafe von 3.600 Euro, die bei einer Berufung auf 5.400 Euro erhöht wurde.
Schunke legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein, wobei ihr Anwalt den Einschüchterungseffekt auf Journalisten betonte, die befürchten, als „Volksverhetzer“ gebrandmarkt zu werden. Das Landgericht Braunschweig stellte in seinem Urteil fest, dass in Schunkes Äußerungen kein Angriff auf die Menschenwürde vorliege und erkannte kein strafbares Verhalten.
Aktuelle Situation und mögliche Revision
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, da die Göttinger Staatsanwaltschaft noch nicht entschieden hat, ob sie Revision einlegt. Schunke selbst bezeichnete das Urteil als wichtigen Sieg für die Meinungsfreiheit. Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität bearbeitet jährlich etwa 3.500 Fälle.
In der Berichterstattung über den Fall wird unter anderem darauf hingewiesen, dass die zuständige Staatsanwältin, die maßgeblich für die Anzeige gegen Schunke verantwortlich ist, gleichzeitig für die Zentralstelle für Hasskriminalität tätig ist. Dies wirft Fragen zur Unabhängigkeit der Ermittlungen auf, wie [Apollo News](https://apollo-news.net/journalistin-wegen-volksverhetzung-verurteilt-zustaendige-staatsanwaeltin-arbeitet-parallel-fuer-meldestelle-die-sie-anzeigte/) berichtet.
Die Entwicklungen rund um diesen Fall sind weiterhin von großem Interesse und werden in den kommenden Wochen aufmerksam verfolgt.