
In der vergangenen Woche kam es zu einem Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest in einem Legehennenbetrieb in Hoogstede. Die aktuellen Informationen aus der Grafschaft Bentheim zeigen, dass momentan keine weiteren Fälle der Virus-Infektion aufgetreten sind. Um die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern, wurden umfangreiche Schutzmaßnahmen getroffen.
Um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von 10 km eingerichtet. In der Schutzzone wurden klinische Untersuchungen und Probenentnahmen durchgeführt, wobei keine Auffälligkeiten festgestellt wurden. Die Untersuchungsergebnisse des Lebensmittel- und Veterinärinstituts Oldenburg zeigen, dass alle Proben aus der Schutzzone negativ waren. Auch erste Ergebnisse aus der Überwachungszone fallen ebenfalls negativ aus, insbesondere bei großen Legehennen-Haltungen.
Fortlaufende Überwachung und Schutzmaßnahmen
Die Umgebungsuntersuchungen in der Überwachungszone werden fortgesetzt, wobei auch Hobby-Haltungen überprüft werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Hobby-Haltungen von Enten und Gänsen, da hier eine hohe Ansteckungsgefahr besteht. Tierhaltende sind aufgefordert, dem Veterinäramt zweimal wöchentlich Proben von verstorbenen Tieren zur Verfügung zu stellen.
Zusätzlich werden intensive Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten im betroffenen Betrieb in Hoogstede durchgeführt, wodurch keine Infektionsgefahr mehr besteht. Die strengen Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in den Restriktionszonen, darunter die Aufstallung des Geflügels und erforderliche Hygienemaßnahmen, bleiben weiter bestehen. Die zuständigen Behörden appellieren an alle Geflügelhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und Auffälligkeiten umgehend dem Veterinäramt zu melden. Unter Berücksichtigung der aktuellen Situation könnte eine mögliche Aufhebung der Restriktionszonen und Schutzmaßnahmen Ende Februar erfolgen, sofern keine weiteren Fälle auftreten.
Die Geflügelpest, auch bekannt als aviäre Influenza, ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die insbesondere bei Hühnern und Puten auftritt. Sie wird durch hochpathogene aviäre Influenzaviren verursacht, die dramatische Krankheitsverläufe zur Folge haben können und bei infizierten Tieren eine Sterblichkeit von bis zu 100 Prozent erreichen können. Laut dem Landwirtschaftsministerium von Schleswig-Holstein sind sowohl hochpathogene als auch niedrigpathogene Formen der Subtypen H5 und H7 beim Hausgeflügel anzeigepflichtig. Bei Wildvögeln ist hingegen nur die hochpathogene Form der Subtypen H5 und H7 meldepflichtig.