Hameln-Pyrmont

Hameln führt Übernachtungssteuer ein: Betriebe müssen jetzt handeln!

Hameln erhebt ab dem 1. Januar 2025 eine Übernachtungssteuer von vier Prozent, um die touristische Infrastruktur zu sichern – ein Schritt, der die Betreiber in der Region betrifft und bereits für Aufregung sorgt!

Hameln – Aufgepasst, Hoteliers und Vermieter in Hameln! Eine sensationelle Wende steht an: Ab dem 1. Januar 2025 wird die Stadt eine Übernachtungssteuer einführen. Das hat der Rat in seiner Sitzung am 11. September entschieden. Kurze Zeit später könnten die Postboten mit wichtigen Informationen an die Betreiber von Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen vor der Tür stehen!

Was bedeutet das konkret? Der Steuersatz liegt bei stolzen 4 Prozent des Brutto-Übernachtungspreises! Diese Steuer gilt als indirekte Steuer und wird direkt von den Betreibern an die Stadt abgeführt. Doch der Clou: Ob die Wirtinnen und Wirte diese Steuer an ihre Gäste weitergeben oder selbst darauf sitzen bleiben, bleibt ihnen überlassen. Ein echter Aufreger für viele!

Verwaltungsaufwand? Minimal!

Um den bürokratischen Aufwand so gering wie möglich zu halten, gibt es gute Nachrichten: Die Steueranmeldung wird nur einmal pro Quartal fällig. Übrigens, wer jetzt schon seine Übernachtung vor dem 1. Oktober bucht und erst im nächsten Jahr anreist, kann aufatmen – diese Nächte sind von der Steuer ausgenommen!

Besonders erwähnenswert: Lehrerinnen und Lehrer, die mit Klassenfahrten unterwegs sind, sowie ehrenamtliche Jugendleiterinnen und -leiter genießen eine Steuerbefreiung. Eine Entscheidung, die auf viel Zustimmung stoßen dürfte!

Der Grund hinter der Steuer

Doch warum diese Steuer? Die Stadt Hameln plant mit dieser Maßnahme nicht weniger als die touristische Infrastruktur am Leben zu erhalten – dazu zählen das lokale Museum und viele Angebote der Hameln Marketing und Tourismus GmbH. Ziel ist es, Schließungen und Einsparungen zu vermeiden, die dem ohnehin bereits angegriffenen Tourismus in Hameln gefährlich werden könnten. Ein Schritt in die richtige Richtung für die Stadt!

Falls hier jemand kein Informationsschreiben erhält, keine Panik! Die Stadt Hameln fordert dazu auf, sich schnellstmöglich per E-Mail oder telefonisch zu melden. Klarheit gibt es auch im Internet: Alle Infos zur Übernachtungssteuersatzung, die erforderlichen Formulare zur Steueranmeldung und Antworten auf häufig gestellte Fragen sind auf der Website der Stadt unter www.hameln.de/uebernachtungssteuer bereitgestellt!

NAG Redaktion

Mit einem beeindruckenden Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, sind unsere Redakteure und Journalisten ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft. Als langjährige Experten im jeweiligen Fachgebiet bringen sie sowohl lokale als auch nationale Perspektiven in die Artikel ein. Unterstützt werden sie ausserdem durch unsere KI-Systeme.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert