Hameln-Pyrmont

Skandal in Hameln: Warum fiel der Baum am Ostertorwall ohne Ankündigung?

In der Stadt Hameln werden im Winterhalbjahr 2024/2025 insgesamt 64 Bäume gefällt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Ein kürzlich gefällter Baum an der Ecke Ostertorwall/Wilhelmstraße steht jedoch nicht auf der offiziellen Fällliste, wie dewezet.de berichtete. Dr. Hanns Martin Lücke von der CDU äußerte in einer Sitzung des Umweltausschusses Fragen zur Fällung. Die Stadtsprecherin Wiebke Kanz bestätigte, dass der Baum nicht auf der Liste stand, da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Liste keine Fällnotwendigkeit erkannt worden war.

Regelmäßige Kontrollen der Bäume erfolgen lediglich vom Boden aus, was oft nicht alle Schäden sichtbar macht. Der gefällte Baum war eine schätzungsweise 40 bis 50 Jahre alte Schwedische Mehlbeere. Während einer Untersuchung wurden abgestorbene Pilzfruchtkörper des Zottigen Schillerporlings festgestellt. Zudem war beinahe jeder dickere Ast des Baums bruchgefährdet, teilweise mit Durchmessern von bis zu 20 Zentimetern. Um mögliche Gefahren zu vermeiden, ließ die Stadt den Baum am darauffolgenden Tag fällen. Auf der Fällliste der Stadt sind insgesamt 64 Bäume vermerkt, für 47 wurden bereits Ersatzpflanzungen vorgesehen, wobei zwei davon bereits durchgeführt wurden.

Regeln für Baumfällungen in Hameln

Laut hameln.de müssen Bäume manchmal gefällt werden, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten oder wenn sie stark beschädigt sind. Die Stadt verfolgt ein Ziel, das Grün zu erhalten, und es existiert eine Liste, die regelt, wie viele Ausgleichspflanzen je Fällung gepflanzt werden müssen. Die Baumschutzsatzung der Stadt Hameln wurde am 19. Dezember 2018 per Ratsbeschluss außer Kraft gesetzt. Grundlage für den kommunalen Baumschutz ist das Bundesnaturschutzgesetz, das den Schutz von Bäumen aufgrund ihrer Seltenheit, Schönheit, Eigenart oder wissenschaftlichen Bedeutung ermöglicht.

In Hameln sind etwa 26 Bäume als Naturdenkmäler geschützt, unterliegen der Naturdenkmalverordnung der Stadt und genießen besonderen Schutz. Private Baumfällungen unterliegen nicht der Baumschutzsatzung, können jedoch die Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz auslösen. Die Stadt stellt eine Liste der geplanten Fällungen und Nachpflanzungen als Download zur Verfügung. Bei gravierenden Veränderungen der Straßenbaumbepflanzung sind Anliegerinformationen oder Anliegerversammlungen vorgesehen, wobei in dringenden Fällen die Information über Baumfällungen erst nachträglich erfolgt. Aufgrund von vergabe- und haushaltsrechtlichen Bestimmungen kann es zudem zu Verzögerungen beim Nachpflanzen kommen. Die Stadt bemüht sich, möglichst viele Bäume am Stück nachzupflanzen, wenn die Mittel und Möglichkeiten vorhanden sind.