
Ein 19-Jähriger hat Revision gegen ein Urteil wegen der Tötung eines 55-jährigen Familienvaters im Bahnhof Uelzen eingelegt. Das Landgericht Lüneburg bestätigte die Revision auf Anfrage. In einer Entscheidung Ende Februar entschied eine Jugendkammer des Gerichts, dass der Beschuldigte dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen werden muss, nachdem die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft folgte.
Der Vorfall ereignete sich in einer Julinacht, als der Beschuldigte das Opfer die Treppe hinunterstieß, um an dessen Mobiltelefon zu gelangen. Nach dem Sturz starb das Opfer an einem Schädel-Hirn-Trauma. Der 19-Jährige, ein geduldeter Asylbewerber aus Marokko, wurde von der Kammer als unter dem Einfluss einer paranoiden Schizophrenie stehend beurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tötungsdelikt mit schwerwiegenden Folgen
In der rechtlichen Einschätzung wurde der 19-Jährige wegen Raubes mit Todesfolge verurteilt. Das Landgericht ordnete die Unterbringung in die Psychiatrie an. Die Entscheidung der Jugendkammer folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und der Verteidigung. Das Gericht stuft den 19-Jährigen als Gefahr für die Allgemeinheit ein und sieht eine jährliche Überprüfung seines Aufenthalts in der Psychiatrie vor.
Die Richterin Silja Precht bemerkte, dass der Beschuldigte „den Tod billigend in Kauf genommen“ habe. Bei der Urteilsverkündung zeigte der Beschuldigte keine Regung. Er wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, da psychische Probleme vorliegen. Gutachter erklärten, dass er wahrscheinlich an Schizophrenie leidet, möglicherweise ausgelöst durch Drogenkonsum. Der Beschuldigte berichtete von Wahnvorstellungen und dem Konsum von Haschisch und Marihuana. Das Motiv für die Tat bleibt unklar; die Staatsanwaltschaft vermutet jedoch, dass er das Handy des Opfers stehlen wollte.
Ein Augenzeuge berichtete, dass der Beschuldigte den Mann an der Treppe trat. Zudem war der Beschuldigte der Polizei bereits bekannt und hatte vorherige Straftaten begangen. Das Urteil im Sicherungsverfahren ist, wie [Borkener Zeitung](https://www.borkenerzeitung.de/welt/in-ausland/panorama/19-Jaehriger-legt-Revision-gegen-Treppensturz-Urteil-ein-606670.html) berichtete, noch nicht rechtskräftig.
Nach Angaben von [NDR](https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Toedlicher-Treppensturz-in-Uelzen-19-Jaehriger-legt-Revision-ein,uelzen856.html) wurde der Vorfall von der Polizei als schwerwiegendes Tötungsdelikt eingestuft. Die Schwere der Tat und die psychischen Probleme des Beschuldigten bedrängen die juristische Aufarbeitung des Falls.