NiedersachsenVerden

Mordprozess: Ex-Soldat erschießt Familie und Freundin, lebenslänglich!

Ein Bundeswehr-Soldat aus Niedersachsen wurde am Landgericht Verden zu lebenslanger Haft verurteilt, nachdem er wegen dreifachen Mordes und einer fahrlässigen Tötung für schuldig gesprochen wurde. Florian G. (33) gestand seine Taten, bei denen er vier Menschen aus dem Umfeld seiner Ex-Frau ermordete. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt, wie Bild.de berichtete.

Am 1. März 2024 erschoss G. Nils O. (30), den neuen Lebensgefährten seiner Ex-Ehefrau, sowie dessen Mutter Bärbel (55) in Westervesede, Niedersachsen. Darüber hinaus tötete er Stephanie K. (33), die beste Freundin seiner Ex-Frau, und deren dreijährige Tochter Ronja, während das Kind in den Armen der Mutter lag. G. behauptete, dass er das Kind nicht absichtlich getötet habe, da er es nicht gesehen habe. Staatsanwaltschaft und Nebenklage werteten dieses Verhalten als fahrlässige Tötung. Der Hintergrund der Taten war G.s psychische Verfassung, die durch die Trennung von seiner Frau stark erschüttert war.

Psycho­logische Gutachten und Verhandlungsergebnisse

Ein im Verfahren hinzugezogener Psychiater stellte fest, dass Florian G. keine schwere psychische Erkrankung hatte. Er litt zwar unter einer depressiven Anpassungsstörung, diese stellte jedoch keine schwere Erkrankung dar, wie Welt.de berichtete. Der Gutachter beschrieb G. als emotional kalt mit narzisstischen Persönlichkeitszügen, welche nicht als psychiatrische Erkrankung klassifiziert sind. Diese Eigenschaften seien vielmehr charakteristisch für ihn als Mensch.

G. stellte sich wenige Stunden nach den Taten vor der Von-Düring-Kaserne in Rotenburg (Wümme) und wurde von einem Polizisten als „eiskalter Killer“ beschrieben. Während des Prozesses zeigte G. keine Emotionen und entschuldigte sich nicht bei den Hinterbliebenen. Vor dem Hintergrund seiner Auslandseinsätze ließ der Gutachter offen, ob G. an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidet, da ein direkter Zusammenhang mit den Taten nicht erkennbar sei.

Laut Anklage drang G. in der Nacht zu den Morden in die Wohnungen seiner Opfer ein. Die Plädoyers für das Verfahren sind für den 25. Februar angesetzt, das Urteil wurde für den 28. Februar 2024 erwartet.