
Am 8. März 2025 wird weltweit der Internationale Frauentag gefeiert, der für den Kampf um Gleichberechtigung und die Anerkennung der Rechte aller Frauen steht. Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Northeim informiert, dass viele Frauen weiterhin unter Gewalt und Diskriminierung leiden, sowohl im privaten als auch im gesellschaftlichen Bereich.
Im Landkreis Northeim arbeitet die Gleichstellungsstelle eng mit dem Frauenhaus Northeim und dem Runden Tisch gegen häusliche Gewalt zusammen. Unterstützende Angebote für betroffene Frauen werden durch die Beratungs- und Interventionsstelle Häusliche Gewalt (BISS-Stelle), die Frauenberatungsstelle sowie das Frauenhaus Northeim bereitgestellt. Das Frauenhaus bietet insgesamt acht Schutzplätze, von denen drei barrierefrei sind. Detaillierte Informationen zu den Beratungsstellen und dem Frauenhaus sind auf der Website der Gleichstellungsstelle des Landkreises Northeim verfügbar.
Wichtige gesetzliche Neuerungen
Ein bedeutender Fortschritt in der Unterstützung gewaltbetroffener Frauen wird durch das Gewalthilfegesetz erzielt, das einen Rechtsanspruch auf einen Platz im Frauenhaus sichert. Die Umsetzung dieses Gesetzes wird von der Landesregierung als wichtig erachtet. Der Landkreis Northeim hat bereits Maßnahmen ergriffen, wie die Einrichtung eines Frauenhauses und einer Frauenberatungsstelle.
Die Landrätin Astrid Klinkert-Kittel unterstreicht die Notwendigkeit, dass das Land finanzielle Unterstützung für den Schutz von Frauen vor Gewalt bereitstellt. Julia Kögler, die Gleichstellungsbeauftragte, weist darauf hin, dass Gleichberechtigung in Krisenzeiten häufig vernachlässigt wird. Sie betont die Dringlichkeit, dass die Erfahrungen von Frauen in Entscheidungsprozesse eingehen, um gerechte Lösungen zu entwickeln.
Das Gewalthilfegesetz wurde am 14. Februar 2025 vom Bundesrat verabschiedet und sichert gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Lisa Paus, die Bundesfrauenministerin, bezeichnete die Zustimmung als historischen Moment. Dieses Gesetz soll dazu beitragen, das Hilfesystem bundesweit auszubauen und bestehende Lücken in der Versorgung zu schließen. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 360 Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet, während täglich fast 400 Frauen und Mädchen Gewalt erleben.
Das Gewalthilfegesetz wird in Abstimmung mit Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und der Zivilgesellschaft erarbeitet. Es schafft eine rechtliche Grundlage für ein bedarfsgerechtes Hilfesystem und konkretisiert staatliche Schutzpflichten sowie Verpflichtungen aus dem Grundgesetz und der Istanbul-Konvention. Die finanziellen Mittel des Bundes, die insgesamt 2,6 Milliarden Euro bis 2036 betragen, sollen den Ausbau des Hilfesystems unterstützen.