
Die Stadt Hardegsen plant die Einführung einer neuen Entgeltordnung für den Kurpark sowie den Wohnmobilhafen. In einer Sitzung hat der Ausschuss für Schule, Sport, Kultur und Tourismus bereits für dieses Vorhaben gestimmt. Die letzten Anpassungen der Nutzungsgebühren für den Kurpark fanden im Jahr 2018 statt. Aufgrund der Umgestaltung des Kurparks, die im Jahr 2024 abgeschlossen wird, erweist sich eine Überarbeitung der Entgeltordnung als notwendig.
Für kommerzielle Veranstaltungen im Kurpark werden künftig folgende Gebühren erhoben: 200 Euro für einen Tag, 350 Euro für zwei Tage und 500 Euro für drei oder mehr Tage. Bei nicht kommerziellen Veranstaltungen liegen die Gebühren bei 100 Euro für einen Tag, 150 Euro für zwei Tage und 200 Euro für drei oder mehr Tage. Bürgermeister Lars Gunnar Gärner betont die Notwendigkeit, Gebühren zu erheben, die jedoch keine „erdrosselnde Wirkung“ auf potenzielle Veranstalter haben sollen. Das Ziel sei es, den Kurpark weiterhin attraktiv für Veranstaltungen wie das Gartenfestival Lebenslust zu halten.
Änderungen für den Wohnmobilhafen
Im Hinblick auf den Wohnmobilhafen wird ein Benutzungsentgelt von 15 Euro für 24 Stunden erhoben, welches die Nutzung des Sanitärgebäudes einschließt. Diese Anpassung folgt dem Hintergrund, dass die bisherige separate Buchung von Platz und Sanitärgebäude mit einem erhöhten Mehraufwand und Problemen wie Missbrauch durch die Weitergabe von Zugangscodes verbunden war. Der Wohnmobilhafen „Steinbreite“ in der Kernstadt Hardegsen ist dazu mit verschiedenen Einrichtungen ausgestattet, darunter Trinkwasser- und Stromversorgungsstationen sowie Entsorgungsstationen für Abwasser und Hausmüll.
Die aktuellen Nutzungsbedingungen des Wohnmobilhafens, die am 1. Juli 2022 in Kraft traten, legten ein Entgelt von 10 Euro pro Fahrzeug für 24 Stunden fest. Dieses beinhaltete Abwasser- und Hausmüllentsorgung sowie WLAN-Zugang. Für die Nutzung des Sanitärgebäudes fielen zusätzlich 3 Euro pro Person ab 6 Jahren an. Weitere Bestimmungen regeln die Verweildauer, die Höchstanzahl an Übernachtungen und das Hausrecht vor Ort, einschließlich der Verbote für laute Aktivitäten in bestimmten Zeiträumen und das Halten von Hunden an der Leine.