
In Bad Gandersheim, auf der Northeimer Straße, wurde am Sonntag, den 4. Mai 2025, ein 20-jähriger Mann aus Salzgitter bei einer Verkehrskontrolle angehalten. Diese fand um 00:20 Uhr statt und brachte ein gravierendes Vergehen ans Licht: Der Volkswagen Golf des Fahrers wies keinen Versicherungsschutz auf.
Die Polizei stellte während der Kontrolle fest, dass das Fahrzeug nicht versichert war. Infolgedessen erhielt der Fahrer ein Verbot zur Weiterfahrt, und es wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet, wie [news.de](https://www.news.de/lokales/858579712/polizeimeldungen-aktuell-aus-bad-gandersheim-am-04-05-2025-heute/1/) berichtete.
Pflichtversicherung für Fahrzeuge
In Deutschland besteht eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) geregelt ist. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann erheblich sein und mit Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Laut den Informationen von [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/verstoss-gegen-das-pflichtversicherungsgesetz-strafbefehl-oder-anhoerungsbogen-von-der-polizei-was-tun-224264.html) liegt ein Verstoß vor, wenn ein Fahrzeug ohne bestehende Haftpflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr genutzt wird. Dies gilt sowohl für vorsätzliche als auch fahrlässige Handlungen.
Zu den Fahrzeugtypen, die der Versicherungspflicht unterliegen, zählen unter anderem Personenkraftwagen (PKW), Lastkraftwagen (LKW) und Motorräder. Ausnahmen bestehen nur für Fahrräder ohne motorisierte Unterstützung sowie bestimmte Fahrzeuge, die ausschließlich auf Privatgelände bewegt werden.