Northeim

Streit um Photovoltaik: Northeimer Stadtrat plant Bauverbot an der A7!

Der Stadtentwicklungsausschuss in Northeim hat sich entschieden, drei von vier geplanten Photovoltaik-Projekten an der Autobahn A7 zu stoppen. Das vierte Projekt wird jedoch in einem verkleinerten Gebiet weitergeführt. Der Stadtrat wird voraussichtlich am 8. Mai abschließend über die Empfehlungen des Ausschusses entscheiden.

Die Empfehlungen fielen mehrheitlich, wobei die Vertreter der CDU sich enthielten und die FDP gegen die Vorschläge stimmte. Eckhard Ilsemann von der FDP appellierte an die städtischen Entscheider, die Flächennutzungs- und Bebauungspläne ruhen zu lassen, um Einfluss auf die Investoren zu behalten. Die Stadtverwaltung schlug vor, die Pläne aufzuheben, da keine konkreten Planungsziele bestehen.

Aktuelle Entwicklungen zur Photovoltaik in Höckelheim

Parallel zu diesen Entwicklungen hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Northeim am 11. Dezember 2023 dem Entwurf des Bebauungsplans HOE Nr. 16 für die Photovoltaik-Freiflächenanlage in Höckelheim sowie der 24. Änderung des Flächennutzungsplans zugestimmt. Der private Investor plant die Errichtung der Photovoltaikanlage östlich der Bundesautobahn 7 und nördlich der B 241. Diese Flächen befinden sich im planungsrechtlichen Außenbereich und sind derzeit im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Flächen aufgeführt.

Für die Baurechtssetzung sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, die im Parallelverfahren durchgeführt werden. Gemäß dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien sind privilegierte Vorhaben zur Nutzung solarer Energie in einem Abstand von bis zu 200 Metern von Autobahnen mittlerweile zulässig. Die Stadt Northeim und der Vorhabensträger beabsichtigen, sowohl nicht privilegierte Flächen als auch die privilegierten 200-Meter-Flächen zusammen zu entwickeln.

Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, die Entwürfe der Bebauungspläne vom 16. Januar bis zum 19. Februar 2024 einzusehen und aktiv Stellung zu nehmen. Schriftliche Stellungnahmen können bis zum 16. Februar 2024 an das Planungsbüro Puche geschickt werden.