
EWE Tel, ein Telekommunikationsunternehmen aus Oldenburg, hat am 25. April 2025 Klage gegen die Bundesnetzagentur beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Hintergrund dieser rechtlichen Auseinandersetzung sind die Regelungen zur Nutzung von Mobilfunknetzen, die im März 2023 eingeführt wurden.
Die Bundesnetzagentur hatte ein Verhandlungsgebot verabschiedet, das Telekommunikationsunternehmen ohne eigene Netzinfrastruktur verpflichtet, über die Mitnutzung der Mobilfunknetze mit den vier großen deutschen Netzbetreibern – Vodafone, Telefonica, 1&1 und Telekom – zu verhandeln. EWE Tel kritisiert dieses Verhandlungsgebot als wirkungslos und fordert klarere Vorschriften, die die Netzbetreiber zur Vermietung ihrer Mobilfunknetze verpflichten.
Kritik am regulativen Rahmen
Ein Sprecher von EWE Tel äußerte Bedenken hinsichtlich einer ungerechten Behandlung von Telekommunikationsunternehmen im Markt. Die Bundesnetzagentur hingegen möchte nicht stark in den Markt eingreifen und hält an dem Verhandlungsgebot fest. Die Netzbetreiber müssen demnach über die Mitnutzung ihrer Netze verhandeln und sich an „Leitplanken für effektive Verhandlungen“ halten.
Die Klage von EWE Tel wird durch die Bedenken des Bundeskartellamts und der Monopolkommission unterstützt, die ebenfalls Zweifel an einem effektiven Wettbewerb im Mobilfunkmarkt geäußert haben. EWE Tel sagt, dass insbesondere virtuelle Netzbetreiber, die auf die Vermietung von Kapazitäten bei etablierten Netzbetreibern angewiesen sind, unter der aktuellen Regelung leidet.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Klage von EWE Tel und die möglichen Auswirkungen auf den Mobilfunkmarkt in Deutschland bleiben abzuwarten, wie auch die unterschiedlichen Sichtweisen innerhalb der Branche zu diesem Thema zeigen.