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Solar-Revolution: Emsland und Osnabrück an der Spitze der Energiewende!

Die Bedeutung von Balkonkraftwerken nimmt stetig zu und trägt zur Energiewende in Niedersachsen bei. Laut einer Analyse der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen sind die Landkreise Emsland und Osnabrück sowie die Region Hannover führend in der Solarenergienutzung. Im vergangenen Jahr verzeichnete das Emsland einen Zuwachs von 100 Megawatt, während der Landkreis Osnabrück kurz darunter lag. Der größte Teil der neuen Solaranlagen wurde durch private Haushalte installiert.

Besonders bemerkenswert ist, dass der Zuwachs an Balkonkraftwerken im vergangenen Jahr sich verdoppelt hat. Insgesamt stieg die installierte Leistung in Niedersachsen von 7,2 Gigawatt auf knapp 8,8 Gigawatt. Damit belegt Niedersachsen im bundesweiten Vergleich den vierten Platz hinter Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Für das Jahr 2023 prognostiziert das Umweltministerium eine zusätzliche Steigerung von etwa 15 Prozent.

Erleichterungen für Mietende und steigende Nachfrage

In diesem Kontext haben die neuen Regelungen für Steckersolaranlagen, die vom Bundesrat beschlossen wurden, das Potenzial zur weiteren Steigerung des Interesses an diesen Technologien. Die Änderungen im Wohneigentums- und Mietrecht ermöglichen es Mietern, ihren eigenen Strom durch Steckersolaranlagen zu erzeugen und im Haushalt zu verwenden. Diese Anlagen gehören jetzt zu den privilegierten Maßnahmen und die Installation kann nur aus triftigen Gründen, wie beispielsweise Denkmalschutz, verweigert werden.

Mieter haben zudem einen Anspruch auf die Erlaubnis ihres Vermieters zur Installation einer Steckersolaranlage. Diese Erleichterungen könnten zu einer erhöhten Nachfrage nach Steckersolargeräten führen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern. Im Jahr 2023 stieg die Anzahl neu installierter Steckersolargeräte in Niedersachsen von rund 7.800 auf mehr als 36.300. Dadurch wurden 29.345 kWp Bruttoleistung durch Steckersolaranlagen zugebaut. Das entsprechende Gesetz trat am 17. Oktober 2024 in Kraft und wurde am 16. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.