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Versorgungslücke bei Schwangerschaftsabbrüchen in Niedersachsen: Ein Alarmzeichen!

In Niedersachsen gibt es derzeit 123 Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, jedoch schwangt die Zahl der Anbieter stark zwischen den verschiedenen Regionen. Das Gesundheitsministerium des Landes hat Niedersachsen in acht Versorgungsbereiche unterteilt, wobei die meisten Anlaufstellen in den Landkreisen Helmstedt, Hildesheim, Peine, Wolfenbüttel sowie in den Städten Braunschweig und Salzgitter zu finden sind. Insgesamt gibt es dort 30 Anbieter. Der Bereich 4, der die Landkreise Göttingen, Goslar, Holzminden und Northeim umfasst, hat mit nur sechs Anlaufstellen die wenigsten Möglichkeiten für einen Schwangerschaftsabbruch.

Laura Hopmann von der CDU äußerte Kritik an der Datenaufbereitung, da diese nicht nach einzelnen Landkreisen, sondern stattdessen nach Versorgungsbereichen aufgeschlüsselt ist. Sie wies darauf hin, dass es möglicherweise ganze Landkreise ohne entsprechende Versorgungsangebote geben könnte. Das Gesundheitsministerium betont, dass die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte zwar leicht gestiegen ist, jedoch seit Jahren auf demselben Niveau verbleibt. Frauen, die einen Abbruch in Erwägung ziehen, sind häufig einem psychischen und sozialen Druck ausgesetzt. Die subjektiv empfundene Versorgungslage könnte daher schlechter wahrgenommen werden als es die tatsächlichen Zahlen widerspiegeln.

Versorgungsziele und Reisen in Nachbarländer

Das Ziel des Ministeriums ist es, allen Frauen in Niedersachsen einen zumutbaren Weg zu einem Arzt zu bieten. In einzelnen Fällen reisen Frauen sogar in benachbarte Bundesländer, wie zum Beispiel Hamburg oder Bremen, um einen Abbruch durchführen zu lassen, da die Wege dorthin kürzer sein können. Der Berufsverband für Frauenärzte Niedersachsen sieht hingegen keine Versorgungsprobleme und hebt hervor, dass Frauen oft anonym in andere Städte reisen möchten. Christian Albring, der Landesvorsitzende des Berufsverbands, berichtete von keinen bekannten Behandlungsengpässen.

Darüber hinaus wurde am 21. Februar 2019 ein Gesetz vom Deutschen Bundestag beschlossen, welches die Information über Schwangerschaftsabbrüche verbessern soll. Es trat am 29. März 2019 in Kraft und ergänzt das Schwangerschaftskonfliktgesetz um einen Absatz zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Die Bundesärztekammer führt eine aktuelle Liste von Ärztinnen, Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche gemäß dem Strafgesetzbuch durchführen. Diese Liste wird monatlich aktualisiert und ist online einsehbar.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stellt umfassende Informationen zu Schwangerschaftskonflikten und -abbrüchen bereit und vermittelt über eine Datenbank zu anerkannten Beratungsstellen. Diese Informationen sind für betroffene Frauen und Interessierte von großer Bedeutung, um die angebotenen Leistungen im Bereich der reproduktiven Gesundheit besser wahrnehmen zu können.