
Ein 37-jähriger Mann aus Wilhelmshaven wurde in der Nacht zu Sonntag zweimal betrunken und ohne Führerschein am Steuer erwischt. Um kurz nach 2 Uhr beobachtete eine Polizeistreife in der Thorner Straße ein Auto mit auffälliger Fahrweise. Der Fahrer versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen, wurde jedoch nach kurzer Flucht gestoppt. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis hatte und unter Alkoholeinfluss stand. Eine Blutprobe wurde im Klinikum entnommen.
Nach seiner Entlassung aus den polizeilichen Maßnahmen ließ sich der Mann zum Abstellort seines Fahrzeugs bringen und fuhr erneut los. Eine weitere Kontrolle durch eine Funkstreife führte zu einem zusätzlichen Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr, wie NWZ Online berichtete.
Alkoholkonsum und Strafen im Straßenverkehr
Wiederholungstäter im Straßenverkehr müssen mit höheren Strafen rechnen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) zielt auf Verkehrssicherheit in Deutschland ab, und die Strafen variieren je nach Delikt. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres gilt man als Wiederholungstäter, was zusätzliche Sanktionen wie eine einmonatige Fahrverbot nach sich zieht.
Die Alkoholgrenze für Autofahrer in Deutschland liegt bei 0,5 Promille, und Wer wiederholt unter Alkoholeinfluss fährt, hat mit verlängerten Fahrverboten, die mindestens drei Monate dauern können, und verdoppelten Strafen zu rechnen. Zudem kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, was für viele Betroffene eine erhebliche Hürde darstellt, wie Bußgeldkatalog berichtet.