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Zusätzliche Verdienstmöglichkeiten für Minijobber: So sparen Sie Steuern!

Minijobber in Bochum aufgepasst: Drei steuerfreie Extra-Zahlungen, darunter Zuschläge für Nacht- und Feiertagsarbeit sowie Inflationsprämien, können euren Verdienst von 538 Euro unberührt lassen und euch mehr Geld ins Portemonnaie spülen!

Bochum (dpa/tmn) – Es gibt aufregende Neuigkeiten für alle Minijobber! Diese meist gefragten Jobs sind eine hervorragende Möglichkeit, ein wenig Geld zu verdienen, ohne sich mit komplizierten Sozialabgaben herumschlagen zu müssen. Besonders Rentner und Studenten profitieren von diesem flexiblen Modell. Doch aufgepasst: Die Verdienstgrenze ist auf 538 Euro pro Monat festgelegt. Doch nicht alles, was ins Portemonnaie fließt, zählt zu diesem Maximalbetrag.

Die Minijob-Zentrale hat nun spannende Informationen für alle Minijobber veröffentlicht! Viele Zahlungen, die Sie vielleicht schon erhalten oder erhalten könnten, bleiben dabei unberücksichtigt! Hier die drei wichtigsten Überraschungen.

Steuerfreie Zuschläge – mehr verdienen für Nacht- und Feiertagsarbeit!

Wer nachts oder an ausgewählten Tagen wie Sonn- und Feiertagen arbeitet, darf sich oft über einen zusätzlichen Lohn freuen. Diese Zuschläge sind nicht nur schmackhaft, sondern auch steuerfrei! Das bedeutet: Für die Berechnung der Sozialabgaben bleibt Ihr zusätzlicher Verdienst unberührt – aber Achtung! Der Grundverdienst darf nicht mehr als 25 Euro pro Stunde betragen, sonst wird’s kompliziert!

Inflationsausgleichsprämie – bis Ende 2024 gilt: zuschlagen!

Die Inflationsausgleichsprämie könnte ein echter Jackpot für Minijobber sein! Noch bis zum 31. Dezember 2024 dürfen Arbeitgeber diese Prämie steuer- und beitragsfrei auszahlen. Maximal 3.000 Euro sind möglich, aber die Höhe wird vom Arbeitgeber festgelegt. Ob als einmalige Prämie oder in mehreren Raten – all das hat keinen Einfluss auf die 538 Euro Grenze des Minijobs. Einfach klasse, oder?

Deutschlandticket-Zuschüsse – sparen leicht gemacht!

Haben Sie schon das Deutschlandticket? Wenn Ihr Arbeitgeber Sie dabei unterstützt und Ihnen Zuschüsse gewährt, greifen Sie zu! Diese Zuschüsse sind ebenfalls steuer- und beitragsfrei und bringen Ihnen echtes finanzielles Plus – und das ganz ohne die Verdienstgrenze anzureizen!

NAG Redaktion

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