
Die Bezirksregierung Düsseldorf treibt die Änderung der Festlegungen zu Windenergieanlagen im Regionalplan voran. Der Regionalrat Düsseldorf hat am 5. März 2025 einstimmig beschlossen, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Die Unterlagen zur 18. Änderung des Regionalplans wurden grundlegend überarbeitet und sollen der Bevölkerung zugänglich gemacht werden.
Ab dem 21. März 2025 bis zum 22. April 2025 können interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene öffentliche Stellen Stellungnahmen zu dem Planentwurf, der Begründung und dem Umweltbericht abgeben. Die entsprechenden Beteiligungsunterlagen sind online verfügbar und können über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem Titel 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf abgerufen werden. Weitere Informationen sind im Amtsblatt Nr. 11 der Bezirksregierung Düsseldorf vom 13. März 2025 nachzulesen, wie lokalklick.eu berichtete.
Öffentliche Einsichtnahme
Die Beteiligungsunterlagen sind ab dem 21. März 2025 bis zum 22. April 2025 online verfügbar. Interessierte können darauf zugreifen und ihre Meinungen zu den Änderungen äußern. Details zu den Unterlagen finden sich auf der Plattform „Beteiligung NRW“, die eine wichtige Rolle bei diesem Prozess spielt. Nähere Informationen dazu sind auch auf beteiligung.nrw.de zu finden.