Euskirchen

Betrunkener Autofahrer blockiert Parkplätze – Polizei schlägt zu!

In der Nacht zum 9. Januar 2025 geriet ein 35-jähriger Mann in Euskirchen in Schwierigkeiten, als er versuchte, in einem Schnellrestaurant zu parken. Der Vorfall ereignete sich gegen 22:58 Uhr in der Parkallee, wo Zeugen beobachteten, wie der Fahrer beim Einparken mehrfach abwürgte und dabei zwei Parkplätze blockierte. Die sichtbaren Schwierigkeiten und das Schwanken des Mannes weckten das Misstrauen der Anwesenden, die umgehend die Polizei informierten.

Als die Beamten am Schauplatz eintrafen, gestand der Mann, vor der Fahrt Bier konsumiert zu haben. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,66 Promille, was ihn laut den deutschen Verkehrsvorschriften in den Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit versetzt. Da eine Rückfahrt nach Hause nicht möglich war, wurde der Fahrer zur Polizeiwache in Euskirchen gebracht. Dort wurde ihm eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein beschlagnahmt.

Folgen und rechtliche Situation

Alkohol am Steuer stellt eine erhebliche Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar und führt in Deutschland zu strengen rechtlichen Konsequenzen. Laut [ADAC](https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/promillegrenze-auto/) gilt für Autofahrer eine Promillegrenze von 0,0 für Personen bis 21 Jahre sowie Fahranfänger in der Probezeit. Ab 0,3 Promille wird relative Fahruntüchtigkeit angenommen, während ab 0,5 bis 1,09 Promille eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Bei einem Wert von 1,1 Promille beginnt die strafrechtliche Verfolgung, und ab 1,6 Promille ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) Pflicht.

Die Konsequenzen bei Verstößen sind erheblich: Ab 0,0 Promille erwarten Verkehrssünder Bußgelder und Punkte in Flensburg, während der Führerschein in der Regel entzogen wird. In dem beschriebenen Fall wird der verantwortliche Fahrer wegen seines hohen Promillewerts mit einer drastischen rechtlichen Reaktion rechnen müssen.