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Aufzeichnung von Mitarbeitergesprächen: Verboten oder erlaubt?

Aufmerksam! In Gütersloh klärt Arbeitsrechtler Johannes Schipp, warum heimliche Aufzeichnungen von Mitarbeitergesprächen durch den Arbeitgeber nicht zulässig sind und welche Risiken Beschäftigte dabei eingehen – Datenschutz und Persönlichkeitsrechte stehen auf dem Spiel!

Gütersloh – Ein heikles Thema, das viele Arbeitnehmer beschäftigt: Darf mein Chef heimlich den Inhalt von Mitarbeitergesprächen mit einem Aufnahmegerät festhalten? Die Antwort ist ein klares Nein! Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Johannes Schipp, beleuchtet dieses kontroverse Thema und warnt vor den rechtlichen Konsequenzen.

In der Regel finden Mitarbeitergespräche im vertraulichen Rahmen statt – zwischen Führungskraft und Angestelltem. Häufig wird ein schriftliches Protokoll erstellt, das dann der Personalabteilung übergeben wird. Aber was passiert, wenn der Arbeitgeber beschließt, diese Gespräche auf Band zu bringen? Hierbei geht es nicht nur um die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiter, sondern auch um die strengen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Vorherige Zustimmung ist unerlässlich

„Das ist nicht ohne Weiteres zulässig“, betont Schipp. Ohne eine vorherige Zustimmung des Mitarbeiters ist die Aufzeichnung eines Gesprächs eine klare Verletzung der Datenschutzbestimmungen. Aber noch brisanter: Selbst wenn jemand zunächst zustimmt, kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen werden. In einem solchen Fall muss die Aufnahme gelöscht werden, weil sie nicht für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses notwendig ist. „Die Rechtslage ist da absolut eindeutig“, fügt der Anwalt hinzu.

Wichtig ist: Arbeitnehmer sollten sich ihrer Rechte bewusst sein. Sie müssen nicht dulden, dass Gespräche einfach festgehalten werden, ohne dass sie darüber informiert sind. Es ist ein wichtiges Signal für alle, die ihre Stimme bei solchen Gesprächen erheben möchten!

Risiken des heimlichen Aufzeichnens

Aber auch auf Arbeitnehmerseite gibt es strikte Regeln! „Natürlich dürfen Beschäftigte ebenfalls keine Gespräche ohne Wissen des Arbeitgebers aufnehmen“, warnt Schipp. Heimliches Aufzeichnen ist nicht nur riskant, sondern kann auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Selbst wenn um Genehmigung gebeten wird, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitgeber zustimmt, äußerst gering. Das könnte sich negativ auf das Arbeitsverhältnis auswirken.

Johannes Schipp ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht ein gefragter Experte auf seinem Gebiet. Er kennt die Stolpersteine und bietet wertvolle Hinweise, wie Arbeitnehmer ihre Rechte schützen können. Das Thema der Gesprächsaufzeichnungen zeigt einmal mehr, wie wichtig rechtliches Wissen im modernen Arbeitsumfeld ist!

NAG Redaktion

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