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CDU-Kritik: Fragen zur Unterbringung im Jugendgästehaus Sylverberg!

In Hamm wirft die Unterbringung von Nicht-Flüchtlingen im Jugendgästehaus Sylverberg Fragen auf, die von der CDU-Fraktion scharf kritisiert werden. Die Stadt zufolge seien alle an die Verwaltung gerichteten Fragen „vollumfänglich“ beantwortet worden, während die Politik auf unzureichende Antworten stößt. Die Belegung mit Nicht-Flüchtlingen wurde eingestellt, nachdem länger werdende Verweildauern bekannt wurden.

Aktuell werden im Jugendgästehaus seit Ende Dezember 2023 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht. Für deren Unterkunft ist keine Betriebserlaubnis erforderlich, und es wird weniger Fachpersonal benötigt. Die Maßnahme, die Ende 2024 verlängert wurde, war der Politik bekannt.

Details zur Unterbringung und Vorfall

Im Jahr 2024 fanden acht Unterbringungen von Nicht-Flüchtlingen im Haus Sylverberg statt, wobei die längste Dauer 204 Nächte betrug und mit einem Feuer am 27. November endete. Jugendamt und die Träger der Einrichtung argumentieren, dass diese Unterbringungen als Notlösungen nach § 35 SGB VIII gelten und deshalb keine Betriebserlaubnis benötigen. Jedoch weist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) darauf hin, dass bei intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung eventuell eine Betriebserlaubnispflicht besteht. Die nötige Genehmigung des LWL-Landesjugendamtes wurde in Hamm nicht erteilt, was bedeutet, dass der LWL den Betrieb ohne die erforderliche Erlaubnis untersagen kann.

Ermittlungen zu dem Brandfall, der einen 16-jährigen Deutschen im Fokus hat, laufen wegen des Verdachts auf vorsätzliche Brandstiftung. Der Träger einer Einrichtung unterliegt der Aufsicht des LWL-Landesjugendamtes, während die Jugendämter der Kommunalaufsicht unterliegen. Die finanziellen Aufwendungen für Maßnahmen der Jugendhilfe werden vom LWL-Landesjugendamt erstattet; die Sätze für Individualmaßnahmen werden zwischen Stadt und Träger verhandelt.

Das Jugendgästehaus Sylverberg, gelegen an der Ostenallee 101 im Bezirk Hamm-Uentrop, besteht seit 1880 und steht seit dem 1. April 1992 unter Denkmalschutz. Zuvor war das Gebäude als Wohnhaus, Pension und schließlich seit 1949 als Jugendgästehaus in Nutzung. Ab dem 19. Dezember 2023 wird es temporär zur Unterbringung geflüchteter traumatisierter arabischer Jugendlicher genutzt, mit einer Betreuung durch Neuanfang gGmbH, ASB und Outlaw gGmbH.

Im vergangenen Jahr verzeichnete das Jugendgästehaus 4.300 Übernachtungen, und es gibt Planungen für eine Sanierung und Erweiterung für 3,5 Millionen Euro, um die Kapazität auf 80 Betten zu erhöhen und Barrierefreiheit zu schaffen.