Heinsberg

Kontrollwelle der Polizei: Chaos auf Heinsbergs Straßen während Karneval!

Am 31. Januar 2025 führte der Verkehrsdienst der Polizei Heinsberg einen Sondereinsatz durch, der sich auf die Fahrtüchtigkeit während der Abend- und Nachtstunden konzentrierte. Nach dem erfolgreichen Kontrolltag wurden mehrere Verkehrsverstöße aufgedeckt, insbesondere im Hinblick auf Alkoholeinwirkung und Drogenmissbrauch. Insbesondere wurden Fahrten auf Discorouten und nach Karnevalsveranstaltungen kontrolliert.

Bei den Kontrollen wurden zwei Fahrer unter Alkohol- und zwei weitere unter Drogeneinfluss festgestellt. Diese müssen nun mit Straf- und Bußgeldverfahren sowie mit Fahrverboten rechnen. In Heinsberg wurden insgesamt 111 Geschwindigkeitsverstöße erfasst, darunter 30 Autofahrer, die die Schrittgeschwindigkeit auf der Hochstraße überschritten hatten. Darüber hinaus wurden Anzeigen gegen einen Zweiradfahrer ohne Fahrerlaubnis, zwei Pkw- und Fahrradfahrer wegen Handynutzung sowie drei Fahrer mit Fahrzeugmängeln erstattet. Die Polizei kündigte an, die Verkehrskontrollen während der Karnevalssession zu intensivieren, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Fahrzeugkontrollen und rechtliche Konsequenzen

In Deutschland gilt eine Promillegrenze von 0,5 für Autofahrer. Bei einem ersten Verstoß drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Ein zweiter Verstoß kann mit 1.000 Euro, ebenfalls zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot geahndet werden. Bei häufigen oder schwerwiegenden Verstößen können die Strafen bis zu 1.500 Euro und drei Monate Fahrverbot betragen, wie bussgeldkatalog.org berichtet. Bei einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, was bedeutende rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Zudem können Drogenfahrten ebenfalls zu schweren rechtlichen Konsequenzen führen. Man geht davon aus, dass unter Drogeneinfluss gefahrene Fahrzeuge in der Regel auch bei der Anordnung von Führerscheinentzügen mit einbezogen werden.