Herne

Drogenhandel in Herne: Drei Männer zu Haftstrafen verurteilt!

Das Bochumer Landgericht hat am 8. Februar 2025 mehrere Männer einer Herner Drogenbande zu Haftstrafen verurteilt. Die Strafen variieren zwischen sechs Jahren und drei Jahren und drei Monaten. Die drei Hauptangeklagten wurden belastet, mit über 50 Kilogramm Marihuana gehandelt zu haben. Die Festnahme der Bande fiel zeitlich mit einer Razzia im März 2024 zusammen, die aufgrund der vorherigen Überwachung der Mitglieder durchgeführt wurde.

Der Hauptangeklagte, der bereits in der Vergangenheit verurteilt worden war und weitere Vorstrafen aufwies, begann Mitte der 2010er Jahre mit dem Drogenhandel, hauptsächlich Marihuana. Er plante, größere Geschäfte zu machen, zunächst alleine und später gemeinsam mit seinem Bruder. Ein weiterer Angeklagter war für die Logistik und die Übergabe der Drogen verantwortlich. Die Festnahme ereignete sich kurz bevor die Bande in den Handel mit Kokain und Amphetamin einsteigen wollte.

Weitere Ermittlungen und Ergebnisse

Zugleich berichtete die Hessenschau von einer anderen Drogenhändler-Bande, die ebenfalls zu langen Haftstrafen verurteilt wurde. Diese Männer betrieben unter anderem zwei Indoor-Plantagen mit rund 1.000 Marihuana-Pflanzen und waren in den Online-Vertrieb von Drogen involviert. In diesem Fall bekamen die Verurteilten Haftstrafen von bis zu elf Jahren. Die Ermittlungsbehörden stellten zudem mehr als sechs Millionen Euro Bargeld sicher, was die größte Bargeldsicherstellung in Hessen im Zusammenhang mit Drogen darstellt.

Die Haftstrafen für die Verurteilten der zweiten Bande umfassen: einen 27-jährigen Mann mit 11 Jahren, einen 54-jährigen Mann mit 8 Jahren und 6 Monaten sowie einen 61-jährigen Mann, der 7 Jahre erhielt. Der Hauptangeklagte gestand umfassend und wurde ebenfalls wegen bandenmäßigen Anbaus verurteilt. Ein Verfahren gegen drei der insgesamt acht Angeklagten wurde aufgrund des neuen Cannabis-Gesetzes eingestellt, wobei die Angeklagten gegen Geldauflagen, gemeinnützige Arbeit oder Verzicht auf Haftentschädigung freikamen. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass der Anbau von Cannabis zum Zweck des bandenmäßigen Handels nach wie vor eine schwere Straftat darstellt.