Hochsauerlandkreis

Vorsicht beim Online-Shopping: Käuferschutz oft trügerisch!

Am 15. März 2025, dem Weltverbrauchertag, thematisierte die Verbraucherzentrale in Arnsberg den Käuferschutz bei Online-Zahlungen. In einem Vortrag wurden potenzielle Probleme mit den gängigen Bezahldiensten PayPal, Klarna und Amazon Pay beleuchtet, die häufig für digitale Einkäufe genutzt werden und versprechen, Verbrauchern ein sorgenfreies Einkaufserlebnis zu bieten. Allerdings berichten viele Verbraucher über Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung von Zahlungen, was zu einer großen Zahl an Beschwerden führt.

Petra Golly, Leiterin der Beratungsstelle, warnte eindringlich vor der falschen Sicherheit, die durch den Käuferschutz vermittelt wird. Viele Verbraucher kommen in die Beratungsstelle, nachdem sie bei Händlern oder Zahlungsdienstleistern keine Rückerstattung erhalten haben. Ein Beispiel ist ein junger Mann, der nach Vorauszahlung minderwertige Ware bekam und sein Geld nicht zurückbekam.

Risiken und Warnungen

Die Verbraucherzentrale rät eindringlich zur Vorsicht, insbesondere vor Fake-Shops. Hinweise zur Erkennung von solchen Betrügern sind unter anderem:

  • Ungereimtheiten bei bekannten Internetadressen (z.B. von „de“ zu „de.com“).
  • Nur Vorkasse als Zahlungsart, obwohl mehrere Optionen angeboten werden.
  • Auffällig niedrige Angebote und gefälschte Gütesiegel.
  • Fehlende oder unvollständige Angaben im Impressum.

Bei Überweisungen sollte umgehend der Kontakt zur Bank gesucht und relevante Belege gesammelt werden. Außerdem empfiehlt es sich, Unterlagen bei der Verbraucherzentrale prüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Strafanzeige zu stellen.

Zusätzlich betonen die Experten, dass der Käuferschutz nicht in allen Fällen greift, besonders nicht bei digitalen Produkten. Es ist wichtig, darauf zu achten, dass Käuferschutzprogramme individuelle Leistungen der Zahlungsdienstleister sind, die eigene Bedingungen mit sich bringen. Verbraucher sind zudem gut beraten, ihre gesetzlichen Ansprüche beim Händler geltend zu machen, auch wenn dies mit Risiken verbunden sein kann.

Die Verbraucherzentrale bietet kostenlose Vorträge dazu an, wie man sich vor den Tricks von Anbietern schützen kann. Interessierte können Informationen über Kontaktmöglichkeiten für Vorträge und Beratungen erhalten.

Die Thematik wurde auch von der Verbraucherzentrale NRW aufgegriffen, die in ihren Beratungsstellen ähnliche Beschwerden über die Rückabwicklung von Zahlungen festgestellt hat. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, warnte, dass Verbrauchern oft die Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen schwerfällt. Der Käuferschutz ist dabei keine Garantie und die Entscheidung darüber trifft der Anbieter.

Wichtige gesetzliche Verbraucherrechte gelten unabhängig vom Käuferschutz, was insbesondere in Fällen von Produktmängeln oder Nichtlieferung zu beachten ist. Der Käuferschutz kann jedoch hilfreich sein, wenn Verbraucher auf Betrüger hereinfallen und keine Ware erhalten, allerdings sind Rückerstattungen häufig mit langen Bearbeitungszeiten und hohen Beweisanforderungen verbunden, wie die Verbraucherzentrale NRW berichtet.