
In einer aktuellen Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen wurde klargestellt, dass das Jobcenter unter bestimmten Umständen Mietschulden von Bürgergeld-Empfängern übernehmen muss. Grundsätzlich gilt, dass das Jobcenter die Mietkosten für Bürgergeld-Empfänger übernimmt, wobei im ersten Jahr des Bezugs eine Karenzzeit besteht, in der die tatsächlichen Kosten der Unterkunft unabhängig von ihrer Höhe gedeckt werden. Nach dieser Frist gelten jedoch Grenzen, die von den zuständigen Landkreisen und kreisfreien Städten festgelegt werden. Nebenkosten werden ebenfalls übernommen.
Im konkreten Fall bezog eine Frau mit ihrer Tochter im Jahr 2013 eine Wohnung mit einer Kaltmiete von 412,90 Euro, die bis zum 30. November 2013 durch Grundsicherungsleistungen gedeckt war. Im Verlauf entstanden Mietrückstände, und das Jobcenter stellte 3.079,33 Euro darlehensweise zur Verfügung. Da die Frau keinen Weiterbewilligungsantrag stellte, kamen weitere Rückstände hinzu. Obwohl das Jobcenter die Übernahme dieser Mietschulden abgelehnt hatte, entschied das Gericht, dass es 4.384,91 Euro für die Mietschulden sowie die Kosten des Räumungs- und Vollstreckungsverfahrens zahlen muss. Mietschulden werden nicht übernommen, wenn sie auf Gesetzwidrigkeiten oder Missbrauch zurückzuführen sind, was hier jedoch nicht der Fall war.
Relevante Urteile und deren Auswirkungen
Parallel dazu wurde auch ein Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg veröffentlicht, das die Auffassung des Jobcenters in Frage stellt. Laut diesem Urteil können Mietschulden selbst bei unangemessener Miete übernommen werden, wenn der Empfänger in der Lage ist, die Differenz mit Freibeträgen aus Erwerbstätigkeit zu decken und es wahrscheinlich ist, dass diese Freibeträge tatsächlich zur Anwendung kommen. Ein Umzug, der einen Schulwechsel der Kinder erfordert, wird dabei jedoch nicht als ausreichender Grund für die Übernahme von Mietschulden anerkannt. Zudem sind Folgekosten aufgrund von Obdachlosigkeit oder Umzügen kein Grund für eine Übernahme durch das Jobcenter, wie [buergeld.org](https://www.buerger-geld.org/news/buergergeld-urteil-trotz-zu-teurer-wohnung-jobcenter-uebernimmt-mietschulden/) berichtete.
Die Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen wird als „Ohrfeige für das Jobcenter“ von Experten angesehen und betont die Prinzipien der Unterstützung für Mietschulden als Regelfall und die Ablehnung als Ausnahme, was in einem weiteren Bericht von [merkur.de](https://www.merkur.de/verbraucher/mietschuldenuebernahme-fuer-buergergeld-empfaenger-experte-nennt-urteil-ohrfeige-fuer-jobcenter-93592599.html) hervorgehoben wird.