
Ab dem 2. Mai 2025 gelten in Kleve neue Regeln für die Beantragung von biometrischen Passbildern, die sich auf die Anforderungen an Ausweisdokumente wie Personalausweise und Reisepässe auswirken. Laut Niederrhein Nachrichten können diese Dokumente künftig nur noch mit digital übermittelten Passbildern beantragt werden. Ausgedruckte Lichtbilder sind nicht mehr zulässig, was bedeutet, dass die digitale Übermittlung durch zertifizierte Anbieter erfolgen muss.
In Kleve sind verschiedene lokale Dienstleister, darunter Fotostudios und Fachhändler sowie ausgewählte Drogeriemärkte, als zertifizierte Anbieter für digitale Passbilder verfügbar. Bürgermeister Wolfgang Gebing erklärte, dass die Stadt bewusst auf die Installation von Foto-Automaten in öffentlichen Einrichtungen verzichtet, um keine Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen zu schaffen und um die lokale Wirtschaft zu unterstützen. Diese Regelungen stehen im Kontext des „Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“, das im Dezember 2020 beschlossen wurde. Ziel des Gesetzes ist es, Manipulationen von Passbildern zu verhindern und die Qualitätsstandards zu erhöhen.
Technische Vorgaben und Sicherheit
Informationen zum gesetzlichen Hintergrund und den technischen Anforderungen sind auch unter BSI verfügbar. Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Passwesen legt Sicherheitsmaßnahmen für die elektronische Übertragung von Lichtbildern an Behörden fest. Am 11. Dezember 2020 wurde das Gesetz veröffentlicht, und eine zugehörige Verordnung vom 30. Oktober 2023 erlaubt den Einsatz eines cloudbasierten Übermittlungsverfahrens für Lichtbilder, das den Vorgaben der Technischen Richtlinie BSI TR-03170 entspricht. Ab dem 1. Mai 2025 müssen Lichtbilder digital erstellt und sicher an die Behörden übertragen werden, während die bisherigen Prozesse bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin bestehen bleiben.