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Kliniken ziehen vor Gericht: NRW Krankenhausreform sorgt für Aufruhr!

In Nordrhein-Westfalen ist die geplante Krankenhausreform auf Widerstand gestoßen. Mehrere Kliniken haben gegen die Reform geklagt, die eine stärkere Spezialisierung der Kliniken anstrebt, und dabei vor Gericht zunächst Erfolg gehabt. n-tv.de berichtete, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in vier Eilverfahren den klagenden Kliniken vorerst recht gegeben hat. Betroffene Kliniken stammen unter anderem aus Essen, Gelsenkirchen und dem Kreis Recklinghausen.

Die Reform sieht vor, dass ab dem 1. April bestimmte Leistungen von diesen Kliniken nicht mehr angeboten werden dürfen. Allerdings sind auch andere Krankenhäuser mit ähnlichen Eilanträgen am Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert, wo die Entscheidung der Landesregierung als rechtmäßig erachtet wurde. Der Rechtsstreit ist noch nicht beendet; es besteht die Möglichkeit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster.

Klagen und Eilanträge gegen die Krankenhausplanung

Bislang sind insgesamt 94 Klagen gegen die neue Krankenhausplanung eingegangen, wie antenne.nrw berichtete. Diese stammen überwiegend von Kliniken, die keine Zuweisung für bestimmte Leistungsgruppen, insbesondere in der Onkologie und Orthopädie, erhalten haben. Zudem kommen einige Klagen von Reha-Einrichtungen.

Landesweit sind 13 Eilverfahren bekannt, und drei Klagefristen sind noch ausstehend. Obwohl Kliniken gegen die Entscheidungen klagen, hat dies keine aufschiebende Wirkung. Für bestimmte Leistungsgruppen, wie Kardiologie und Notfallversorgung, besteht bis zum 31. Dezember eine Übergangsfrist, sodass Kliniken weiterhin diese Behandlungen bis zum Jahresende anbieten dürfen, selbst wenn ihnen die Zuweisung nicht erteilt wurde.

Der neue Krankenhausplan umfasst 526 Standorte von rund 300 Krankenhäusern in Nordrhein-Westfalen, wobei rund 6.200 Einzelentscheidungen getroffen wurden, welche Klinik welche Behandlung anbieten darf. Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, äußerte Bedenken, dass die hohe Anzahl der Klagen die vermeintliche Einigkeit über den Krankenhausplan in Frage stellt.