KölnOberbergischer Kreis

Doppelhaushalt 2025/2026 genehmigt: Oberberg steht finanziell fest!

Am 17. April 2025 haben der Oberbergische Kreis und die Stadt Köln bedeutende Fortschritte in ihren Haushaltsangelegenheiten erzielt. Der Oberbergische Kreis erhielt die Genehmigung für den Doppelhaushalt 2025/2026, eine Entscheidung, die bereits am 14. Januar und 24. Februar 2025 von der Bezirksregierung Köln erteilt wurde.

Am 11. April 2025 fand ein Treffen zwischen Daniel Lüngen von der Bezirksregierung Köln und Klaus Grootens, dem Kreisdirektor und Kämmerer, statt. Während dieses Treffens übergab Lüngen die offizielle Haushaltsverfügung, die zuvor elektronisch im Kreishaus eingegangen war. Daniel Lüngen betonte die Bedeutung der Beratung und Unterstützung für Kreise und kreisfreie Städte in finanziellen Herausforderungen. Klaus Grootens hob die Relevanz des persönlichen Austauschs mit der Aufsichtsbehörde für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit hervor. Zudem wurde die Aufstellung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln besprochen, der in diesem Jahr Rechtskraft erlangen soll, wie obk.de berichtete.

Genehmigung für den Doppelhaushalt der Stadt Köln

Zusätzlich zur Genehmigung des Oberbergischen Kreises wurden auch relevante Informationen zur Finanzlage der Stadt Köln bekannt gegeben. Es ergaben sich keine rechtlichen Gründe für die Versagung der beantragten Genehmigungen oder die Forderung nach einem Haushaltssicherungskonzept. Die Bezirksregierung erkennt den Konsolidierungswillen der Stadt Köln an. Dennoch wird die Stadt aufgefordert, ihre Konsolidierungsbemühungen zu intensivieren, um eine dauerhaft geordnete Haushaltswirtschaft und einen „echten“ Haushaltsausgleich gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 GO NRW zu gewährleisten.

Die Stadt Köln muss ihre Haushaltspositionen fortlaufend auf rechtliche und zeitliche Notwendigkeit überprüfen. Der Genehmigungsbescheid enthält zudem Berichtspflichten zur Umsetzung der Konsolidierungspotentiale sowie zu den Jahres- und Gesamtabschlüssen der Stadt Köln. Die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026 kann gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW öffentlich bekannt gemacht werden und tritt somit in Kraft, wie bezreg-koeln.nrw.de mitteilt.