
Am Sonntagabend, dem 6. April 2025, wurde ein 16-Jähriger am Bahnhof in Wiesdorf mit einem Messer angegriffen. Laut Radio Leverkusen erlitten die Verletzungen des Jugendlichen derart schwerwiegende Folgen, dass er auf die Intensivstation eingeliefert werden musste.
Der Vorfall ereignete sich gegen 18:15 Uhr in der Unterführung der Bahnhaltestelle „Leverkusen Mitte“. Der Jugendliche war von einer Gruppe aus etwa sechs bis sieben Personen angesprochen worden, die seinen Tascheninhalt sehen wollten. Als der Junge versuchte zu fliehen, wurde er von einem vermutlich gleichaltrigen Mann mit einer Größe von etwa 1,80 Meter verfolgt.
Details zur Messerattacke
Der Angreifer stach mehrmals auf den Jugendlichen ein und flüchtete anschließend ohne Beute in Richtung Rialto-Boulevard-Brücke. Er ist als schwarz und schlank beschrieben und trug dunkle Kleidung sowie auffällig lange, schwarze Rastazöpfe. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen eines versuchten Raubüberfalls aufgenommen und bittet um Hinweise unter der Rufnummer 0221 229-0 oder per E-Mail.
Der Vorfall wirft Fragen zur rechtlichen Einordnung solcher Messerangriffe auf. Laut Juraforum handelt es sich bei Messerattacken um Straftaten, bei denen eine Person mit einem Messer angegriffen und verletzt oder getötet wird. Die rechtliche Einordnung reicht von Körperverletzung bis zu Tötungsdelikten, abhängig von Vorsatz und den Folgen der Verletzung. Das Gesetz sieht im Falle von gefährlicher Körperverletzung Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor, während bei Totschlag bis zu 15 Jahre und bei Mord sogar lebenslange Freiheitsstrafen drohen können.