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Prozess in Paderborn: Messerangriff wegen Schulden eskaliert!

Am 5. Februar 2025 begann am Paderborner Landgericht der Prozess gegen einen 26-Jährigen, der wegen versuchten Totschlags angeklagt ist. Der Vorfall ereignete sich im August des vergangenen Jahres im Hausflur des Angeklagten. Das spätere Opfer, ein 35-Jähriger, war mit einer Astsäge erschienen, um eine Schuldenhöhe von 200 Euro einzutreiben.

Im Treppenhaus kam es zu einem Streit und einer Rangelei zwischen dem Angeklagten und dem Opfer. Dabei erlitt der Angeklagte an der Lippe einige Verletzungen und mehrere Kratzer. Die Situation beruhigte sich, als die Mutter und Schwester des Angeklagten versicherten, die Schulden zu begleichen. Doch plötzlich holte der Angeklagte ein Messer und stürmte auf das Opfer zu, was zu schweren Verletzungen führte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in Kauf genommen zu haben, das Opfer mit dem Messer zu töten, was die Anklage des versuchten Totschlags begründet, wie Radio Hochstift berichtete.

Urteil in einem anderen Verfahren

In einem separaten Verfahren, das sich ebenfalls in Paderborn abspielte, wurde ein Urteil gegen 17- und 19-jährige Täter gefällt, die der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen wurden. Das Opfer starb nach einem Angriff in der Nacht zum 1. Mai in der Marienstraße. Die Todesursache wurde als Platzen eines älteren Aneurysmas und eine Hirnblutung während des Angriffs festgestellt. Während der Richterin feststellte, dass die Täter in der Öffentlichkeit vorverurteilt wurden, zeigten Medienberichte von brutaler Gewalt und massiven Schlägen auf den Kopf des 30-jährigen Opfers, wie WDR berichtete.

Das Gericht stellte jedoch fest, dass die Brutalität der Täter nicht bestätigt werden konnte; ein Video dokumentierte lediglich drei Schläge und einen Tritt, die kaum Spuren hinterließen. Medizinische Sachverständige wiesen darauf hin, dass das Platzen des Aneurysmas möglicherweise durch Alkohol, Drogen im Blut des Opfers oder hohen Blutdruck während des Angriffs ausgelöst worden sein könnte. Der Staatsanwalt forderte höhere Strafen und die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts, während die Verteidiger argumentierten, dass die Täter nicht für den Tod verantwortlich seien, und den Vorfall als Unglücksfall bezeichneten.

Die Strafen wurden schließlich verhängt: Der 19-Jährige erhielt 1 Jahr und 10 Monate Haft, während der 17-Jährige zu 9 Monaten auf Bewährung verurteilt wurde. Die Staatsanwaltschaft plant eine Revision des Urteils.