
Das Landgericht Paderborn hat entschieden, dass der Meta-Konzern, Muttergesellschaft von Facebook und Instagram, mehreren Klägern aus der Region Hochstift Schadensersatz zahlen muss. In insgesamt neun Prozessen wurden die Urteile gefällt, die jedoch gemischte Ergebnisse für die Betroffenen brachten.
Sechs der Kläger erhalten kleinere Summen zwischen 100 und 250 Euro, obwohl sie ursprünglich jeweils 5.000 Euro gefordert hatten. In drei Fällen hatten die Klägerinnen und Kläger zudem Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten verlangt, die Meta von Dritten erhalten hat. Diese Informationen wurden jedoch bereits im Vorfeld bereitgestellt, weshalb ein Großteil der Anträge abgewiesen wurde.
Prozesskosten und weitere Klagen
Die Kläger müssen nun einen Großteil der Prozesskosten selbst tragen, da sie in den meisten Fällen mit ihren Forderungen gescheitert sind. Es ist zudem mit weiteren Klagen gegen den Meta-Konzern zu rechnen, konkrete Termine für zukünftige Verfahren sind jedoch noch nicht bekannt.
Die Kläger wurden von der Berliner Kanzlei Baumeister Rosing vertreten. In den Verfahren argumentierte die Kanzlei, dass die Weitergabe persönlicher Daten durch Meta nicht rechtmäßig sei, basierend auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus Juli 2023. Meta nutzt die gespeicherten Daten, um personalisierte Werbung auf seinen Plattformen anzubieten, was ebenfalls in der Debatte um Datenschutz und die Rechte von Nutzern steht.
Für die Kläger sendet die Entscheidung des Paderborner Landgerichts gemischte Signale und wirft Fragen zur Datenverarbeitung und den Rechte der Nutzer auf, während die rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Meta-Konzern weiterhin anhalten.