Remscheid

Umtauschfristen für Führerscheine: Wer muss jetzt handeln?

Bis zum 19. Januar 2025 müssen die Geburtsjahrgänge 1971 und später ihren alten Führerschein in einen neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Diese Regelung betrifft viele Remscheider, denn in den letzten zwei Jahren haben bereits 5869 Bürger ihren Führerschein umgetauscht: 3562 im Jahr 2023 und 2307 im Jahr 2024, wie rga.de berichtete.

Die Umtauschzahlen müssen dabei nicht mit den jeweiligen Jahrgängen übereinstimmen. Es bleibt unklar, ob alle betroffenen Remscheider ihren Führerschein bereits umgetauscht haben, da der Umtausch nicht kontrolliert wird. Bei einer Kontrolle, wo der umgetauschte Führerschein nicht vorgelegt werden kann, droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro, das im Ermessen der Polizeibeamten liegt.

Fristen und weitere Angaben zum Umtausch

Die Remscheider können einen Termin zum Umtausch über die Webseite der Stadt buchen. Die Frist für den Umtausch endet für die Jahrgänge 1971 und später. Ältere Jahrgänge, die vor 1953 geboren wurden, haben bis 2033 Zeit zum Umtausch. Für die EU-Kartenführerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten unterschiedliche Fristen: Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden, wie remscheid.de anmerkt.

Die Umtauschfristen für Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, sind gestaffelt. So müssen Führerscheine, die vor 1953 ausgestellt wurden, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden, während Jahrgänge von 1953 bis 1958 bereits bis zum 19. Januar 2022 ihren Führerschein hätten umtauschen müssen. Für Jahrgänge von 1959 bis 1970 gelten individuelle Umtauschdaten bis jeweils zum 19. Januar 2024.

Für die in den vergangenen Jahren durchgeführten Umtauschaktionen hat die Bevölkerung, wie berichtet, bereits sehr persönliche Erfahrungen und Erinnerungen an ihre Fahrschulzeit geteilt und den Erwerb des Führerscheins in diesen Kontext gesetzt.