
Im Rhein-Sieg-Kreis beginnt mit dem Frühling die „Schatzsuchersaison“. Die Obere Denkmalbehörde des Kreises weist darauf hin, dass zur Durchführung von Schatzsuchen mit Metallsonden eine Grabungserlaubnis erforderlich ist. Dies wurde insbesondere am Internationalen Denkmaltag, dem 18. April, hervorgehoben, als die Bedeutung der Erlaubnis im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes betont wurde.
Die Genehmigung ist gemäß Paragraf 15 des Denkmalschutzgesetzes notwendig und betrifft nicht nur die Suche mit Metallsonden, sondern auch das Magnetangeln. Hobbyarchäologen sind angehalten, sich vor Beginn ihrer Nachforschungen mit der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen und eine erforderliche Genehmigung zu beantragen.
Bedingungen für die Grabungserlaubnis
Brigitte Böker, Leiterin des Amtes für Schule, Bildung, Kultur und Sport, betont, dass die Genehmigung zwingend erforderlich ist, um die Standards zu wahren und Bodendenkmäler zu schützen. Antragsteller müssen ein persönliches Gespräch mit der Außenstelle des Landschaftsverbandes in Overath führen, sowie einen schriftlichen Antrag einreichen, der einen Plan des Suchgebiets beinhaltet.
Nachdem die Grabungserlaubnis erteilt wurde, sind auch die Unteren Denkmalbehörden in den betroffenen Städten und Gemeinden zu informieren. Sondengänger müssen die Erlaubnis während ihrer Suche mitführen und bei Kontrollen vorzeigen.
Besondere Funde von wissenschaftlicher Bedeutung gehören dem Land, auch wenn sie zufällig entdeckt wurden. Die Finder sind verpflichtet, solche Funde zu melden. Bei erlaubten Nachforschungen besteht die Möglichkeit auf eine Belohnung. Die Erteilung der Grabungserlaubnis kostet 75 Euro, und die Gültigkeit hängt von der Erfahrung des Antragstellers ab, wie rhein-sieg-kreis.de berichtete. Weitere Informationen wurden auch von GA.de zur Verfügung gestellt.