
Am 20. Mai 2025 um 10:00 Uhr findet in der Kathrin-Türks-Halle in Dinslaken eine Anhörung zum geplanten Bauvorhaben statt. Es betrifft den Bau einer Rohrleitung sowie technischer Einrichtungen, einschließlich landschaftspflegerischer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Diese Pläne beanspruchen Grundstücke in den Gemeinden Schermbeck und Hünxe sowie den Städten Dinslaken, Oberhausen und Duisburg, wie die [Bezirksregierung Düsseldorf](https://www.brd.nrw.de/presse/pressemitteilungen/Bezirksregierung-Duesseldorf-eroertert-Plaene-fuer-den-Bau-einer) in ihrer Pressemitteilung bekanntgab.
Ziel der Erörterung ist es, alle Beteiligten umfassend zu informieren und entscheidungsrelevante Fakten sowie Gesichtspunkte zu klären. Während des Termins haben die Beteiligten die Möglichkeit, sich mündlich zu äußern und schriftliche Einwendungen zu erläutern. Eine Diskussion mit dem Vorhabenträger wird unter der Verhandlungsleitung der Bezirksregierung Düsseldorf stattfinden. Dabei wird jedoch keine Entscheidung in der Sache getroffen. Sollte es erforderlich sein, wird die Erörterung am 21. Mai 2025 ab 10:00 Uhr fortgesetzt, wobei der Einlass bereits ab 09:00 Uhr möglich ist.
Planfeststellungsverfahren in Nordrhein-Westfalen
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens, das von der Bezirksregierung durchgeführt wird, ist es erforderlich, dass der Vorhabenträger, etwa das Land NRW oder ein Energienetzbetreiber, einen Antrag auf Durchführung des Verfahrens stellt. Dem Antrag werden Planunterlagen sowie Mehrfertigungen für die Anhörung beigefügt. Die Pläne werden an Träger öffentlicher Belange, Fachbehörden, Gemeinden und Verbände zur Stellungnahme verschickt, wie [die Bezirksregierung Detmold](https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-2/dezernat-25/planfeststellungsverfahren) berichtet. In den betroffenen Gemeinden werden die Pläne zudem einen Monat lang zur Einsicht ausgelegt, wobei die Bekanntmachung über Amtsblätter, Tageszeitungen und das Internet erfolgt.
In diesem Verfahren können Einwendungen während der Auslegung und innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegung erhoben werden. Einwender müssen ihre Gründe angeben, wobei Einwendungen per E-Mail nicht zulässig sind. Die Einhaltung der Frist und der Formvorgaben ist für alle Beteiligten zwingend erforderlich.