
In Deutschland sind private Osterfeuer eine Tradition, die sowohl aus heidnischen Bräuchen als auch aus christlichen Feierlichkeiten hervorgegangen ist. Jedes Jahr wird das Abbrennen von Osterfeuern in vielen Regionen zelebriert, allerdings sind hierbei verschiedene Vorschriften zu beachten.
Die Anmeldung für private Osterfeuer muss bei der Gemeindeverwaltung spätestens eine Woche vor dem Veranstaltungsbeginn erfolgen, wie MDR berichtete. Dabei kann eine Gebühr für die Anmeldung anfallen. Für ein Feuer in einer Feuerschale ist in der Regel keine Genehmigung erforderlich. Bei Feuern auf fremdem Grundstücken ist jedoch das Einverständnis des Besitzers notwendig.
Wichtige Sicherheitsvorschriften
Die Sicherheit steht beim Abbrennen von Osterfeuern an oberster Stelle. Die Feuerwehr empfiehlt, ausreichend Abstand zu Gebäuden, Straßen und brennbaren Materialien wie Pflanzen einzuhalten. Löschmittel sollen stets bereitgehalten werden, um im Notfall sofort eingreifen zu können. Zudem muss sichergestellt werden, dass das Feuer am Ende vollständig gelöscht ist, um das Risiko eines Wiederaufflammens zu vermeiden.
Aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage in Deutschland können die Vorschriften je nach Bundesland und Gemeinde variieren. Für ein Osterfeuer im eigenen Garten ist normalerweise eine Genehmigung des zuständigen Ordnungsamtes notwendig, wie HNA berichtete. Strafen für ordnungswidrige Feuerstellen können bis zu 5000 Euro betragen, wobei in einigen Bundesländern Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden können.
Geschlossene Feuer in einem Kamin, Grill oder einer Feuerschale sind in der Regel genehmigungsfrei, außer die Feuerschale hat einen Durchmesser von über einem Meter. Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) rät, sich vor dem Osterfeuer über die geltenden Sicherheitsvorschriften zu informieren.
Zusätzlich empfiehlt die Feuerwehr, bei der Vorbereitung des Osterfeuers auf einige wichtige Punkte zu achten, darunter:
- Anmeldung des Osterfeuers bei der örtlichen Behörde.
- Nur Pflanzenreste und trockenes Holz verwenden.
- Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienst freihalten.
- Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen: mindestens 50 Meter; zu Straßen: 100 Meter.
- Vorsicht beim Anzünden; brennbare Flüssigkeiten sind gefährlich.
- Offene Flammen müssen beaufsichtigt werden.
- Besondere Vorsicht bei Strohballen, die sich durch Hitzestrahlung entzünden können.
- Das Feuer darf nur verlassen werden, wenn es vollständig erloschen ist.
Zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen sollten beim Auftreten von Funkenflug getroffen werden, und bei größeren Problemen ist es unabdingbar, sofort die Feuerwehr zu alarmieren.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Holz vor dem Anzünden umgeschichtet werden sollte, da Tiere wie Igel sich möglicherweise darin verkriechen könnten. Darüber hinaus belasten Osterfeuer die Umwelt und produzieren erhebliche Mengen an Feinstaub.