
Der Mobilitätsausschuss des Stadtrats hat eine bedeutende Entscheidung zur Ausweitung des Parkraummanagements getroffen. Dies geht aus einem aktuellen Bericht von MünchenUnterwegs hervor. Demnach werden fünf neue Parklizenzgebiete in den Stadtteilen Gern, Mangfallplatz, Scharfreiterplatz, Mittersendling und Pasing Süd eingerichtet. Zudem wird das bestehende Lizenzgebiet „Partnachplatz“ erweitert.
In Freiham ist eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung ohne Parklizenzierung geplant. Die Umsetzung aller Maßnahmen ist zwischen 2025 und 2028 vorgesehen. Diese Entscheidung reflektiert die zunehmende Verkehrsdichte in München, die durch das Wachstum der Region und Bevölkerung verursacht wird. Es besteht eine Flächenkonkurrenz im öffentlichen Raum zwischen Kfz-Stellflächen und den Ansprüchen der Bürger an Lebensqualität und Verkehrsinfrastruktur.
Ziele des neuen Parkraummanagements
Die neuen Parkregelungen sollen dazu beitragen, den Parksuchverkehr zu reduzieren und sowohl die Luftqualität als auch die Lebensqualität in den betroffenen Quartieren zu verbessern. Aktuell existieren in München bereits 76 Parklizenzgebiete sowie zusätzliche Regelungen für die Altstadt, den Hauptbahnhof, den Domagkpark und die Messestadt Riem, wodurch insgesamt rund 100.000 Parkplätze flächendeckend bewirtschaftet werden.
Zusatzinformationen zur Erhebung und Umsetzung des Parkraummanagements sind auf der offiziellen Webseite der Stadt München verfügbar. Dort wird erläutert, dass eine Parkraumerhebung durchgeführt wird, wenn das Parken zum Problem wird und der Parksuchverkehr zunimmt. Dafür wird die Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen und den Bedarf für neue Parkzonen überprüfen. Eine Abstimmung mit dem Bezirksausschuss sowie den Anwohner*innen ist erforderlich, bevor ein Stadtratsbeschluss die Finanzmittel für die Planung bewilligen kann.
Die Parklizenzgebiete sind so angelegt, dass sie sich über mehrere Baublöcke erstrecken, um den unterschiedlichen örtlichen Bedingungen gerecht zu werden. In diesen Gebieten haben Anwohner*innen mit Parkausweis Vorrang gegenüber nicht ansässigen Fahrern. Die Einführung von neuen Parkzonen erfordert zudem Ausschreibungen, um die notwendigen Verfahren fristgerecht durchzuführen, wie auf der Webseite von Stadt München erläutert wird.