Pflegegeld 2024: So viel erhalten Sie bei Pflegegrad 3!
In Deutschland leben rund fünf Millionen Menschen, die auf Pflege angewiesen sind. Ein bemerkenswerter Anteil von 28,5 Prozent dieser pflegebedürftigen Personen hat den Pflegegrad 3. Laut der Pflegestatistik 2021, die aktuellste verfügbare Quelle, werden etwa 1,13 Millionen dieser Menschen hauptsächlich von Angehörigen betreut. Diese Pflegepersonen haben Anspruch auf Pflegegeld, eine finanzielle Unterstützung, die nun 2024 erhöht wurde.
Pflegegeld 2024: Ein Anstieg für Pflegegrad 3
Ab dem 1. Januar 2024 steigt das Pflegegeld für Personen mit Pflegegrad 3 von 545 Euro auf 573 Euro – das ist eine Erhöhung um fünf Prozent! Dies betrifft über 809.000 Menschen, die von Angehörigen gepflegt werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel am ersten Werktag des Monats und kann frei verwendet werden, ohne an bestimmte Zwecke gebunden zu sein.
Zusätzlich wird das Pflegegeld voraussichtlich zum 1. Januar 2025 erneut um 4,5 Prozent angehoben, sodass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 dann etwa 598 Euro erhalten dürften. Diese Entwicklungen sind von großer Bedeutung für die finanzielle Entlastung der pflegenden Angehörigen.
Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen
Pflegebedürftige, die sowohl von Angehörigen als auch von einem ambulanten Pflegedienst betreut werden, können die sogenannte Kombinationsleistung in Anspruch nehmen. Hierbei wird das Pflegegeld anteilig ausgezahlt, abhängig von der Höhe der in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen. Rund 322.000 Menschen mit Pflegegrad 3 fallen in diese Kategorie und profitieren von dieser flexiblen Unterstützung.
Die Pflegeverteilung zwischen Angehörigen und Pflegediensten hat direkte Auswirkungen auf die Höhe des Pflegegeldes, was durch eine detaillierte Tabelle verdeutlicht wird. Diese zeigt, wie sich die Ansprüche je nach Pflegeverhältnis verändern.