DeutschlandWürzburg

Polizei stoppt betrunkenen Autofahrer in Würzburg – 0,9 Promille gemessen!

Ein 27-jähriger Autofahrer wurde in der Nacht von Samstag auf Sonntag in der Zellerau, Würzburg, von der Polizei angehalten. Der Fahrer fiel durch eine starke Alkoholfahne auf, was zur Durchführung eines Alkoholtests führte. Dieser ergab ein Ergebnis von knapp einem Promille, was ihn in den Bereich der Ordnungswidrigkeit einordnete.

Die Beamten der Polizeiinspektion Würzburg-Stadt leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und beendeten die Weiterfahrt des Mannes. Der Vorfall verdeutlicht die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, die durch Alkohol am Steuer entsteht.

Promillegrenzen und rechtliche Konsequenzen

Wie der ADAC erläutert, gilt eine promillebasierte Rechtsnorm für Autofahrer, die klar zwischen verschiedenen Alkoholgrenzen unterscheidet. Für Personen bis 21 Jahre und Fahranfänger in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot von 0,0 Promille. Ab einem Wert von 0,3 Promille beginnt die relative Fahruntüchtigkeit, während zwischen 0,5 und 1,09 Promille bereits eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, die mit einem Bußgeld von 500 Euro und zwei Punkten in Flensburg bestraft wird.

Bei einem Wert ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, was strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. In diesem Zusammenhang weist die Regelung darauf hin, dass bei 1,6 Promille oder mehr eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zwingend erforderlich ist. So informiert der ADAC, dass auch die Verweigerung eines Atemtests zur Blutentnahme führen kann, um die Blutalkoholkonzentration (BAK) festzustellen. Bei Verstößen sind zudem Geldbußen und Punkte im Fahreignungsregister zu erwarten.

Zusätzliche rechtliche Konsequenzen bestehen auch für den Führerschein des Betroffenen: Bei wiederholten Verstößen oder schweren Unfällen können Freiheitsstrafen verhängt werden und übliche Maßnahmen sind der Führerscheinentzug sowie Sperrfristen.

Weitere Einzelheiten zu den rechtlichen Rahmenbedingungen beim Fahren unter Alkoholeinfluss finden Sie auf der Webseite des ADAC unter ADAC.