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Polizeikosten für Fußballvereine: Existenzängste im Nordwesten!

Die Erhebung von Polizeikosten für „Hochrisikospiele“ könnte für Fußballvereine in Deutschland weitreichende finanzielle Konsequenzen haben. Ein kürzliches Urteil des Bundesverfassungsgerichts sieht die Möglichkeit vor, dass Bundesländer einen Teil der Polizeikosten an die Clubs weitergeben dürfen. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) äußert Bedenken, dass dies für viele Vereine existenzgefährdend sein könnte.

In Nordwestdeutschland zeigen sich Vereine wie der VfB Oldenburg und die Kickers Emden besorgt über die Auswirkungen dieser Entscheidung. Beide Clubs warten auf die spezifische Umsetzung der Entscheidung in Niedersachsen. Alarmstimmung herrscht jedoch nicht, da die Kriterien für Hochrisikospiele – definiert durch eine Zuschauerzahl von mindestens 5.000 – nur selten erfüllt sind. Für den VfB Oldenburg, der im Schnitt 2.868 Zuschauer hat, und die Kickers Emden mit 2.969 Zuschauern, bleibt die finanzielle Belastung vorerst ungewiss, solange das Bundesland keine entsprechende Verordnung erlässt.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Erhebung einer Gebühr für den polizeilichen Mehraufwand bei „Hochrisikospielen“ mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dies betrifft insbesondere die Regelungen in Bremen, die auf § 4 Abs. 4 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes basieren und seit November 2014 in Kraft sind. Gebühren werden hierbei für gewinnorientierte, gewaltgeneigte Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern erhoben. Die Regelung greift zwar in die durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Berufsfreiheit der Veranstalter ein, ist jedoch verfassungsrechtlich gerechtfertigt.

Die Konsequenzen des Urteils sind bereits spürbar: Die Polizei Bremen hatte der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH bereits im Vorfeld über voraussichtliche Gebührenpflichten für ein Spiel zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV informiert, was zu einem mittleren sechsstelligen Betrag für den Polizeieinsatz führte. Die rechtlichen Auseinandersetzungen um diese Gebührenpflicht waren bereits mehrfach vor Gericht, wobei die DFL in ihrer Verfassungsbeschwerde eine Verletzung ihrer Grundrechte beklagte. Das Bundesverfassungsgericht stellte jedoch fest, dass die Gebührenregelung angemessen ist und der Berufsfreiheit nicht unangemessen schadet.

In der laufenden Saison gab es im Fußballbereich in Niedersachsen lediglich ein als Hochrisikospiel eingestuftes Ereignis, das Niedersachsenpokalspiel gegen den VfL Osnabrück, bei dem der Einsatz von 200 Polizisten und 65 Ordnern erforderlich war. Sicherheitsbeauftragter Christian Glaser erläutert, dass die Einstufung von „Rotspielen“ von der Polizei unter Berücksichtigung der Vergangenheit erfolgt. Der SSV Jeddeloh sieht keine Risikospiele und erwartet keine Kostenbelastung.