
Die rheinland-pfälzische AfD nimmt das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz nicht hin und hat Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dies berichten unter anderem zwei regionale Nachrichtenquellen. Vorangegangen war ein Streit zwischen der ehemaligen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) und der AfD, der darauf basiert, dass Dreyers Aussagen zur AfD als Verstoß gegen das Neutralitätsgebot eingestuft wurden.
Das Neutralitätsgebot besagt, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei auf den Parteienwettbewerb einwirken dürfen. Der Verfassungsgerichtshof hatte jedoch festgestellt, dass Dreyers Äußerungen zwar gegen dieses Gebot verstießen, aber gleichzeitig dem Schutz der Demokratie dienten. Die AfD sieht in diesem Urteil eine Verletzung ihrer Rechte und hat ihre Verfassungsbeschwerde nach einem Urteil vom vergangenen Freitag offiziell eingereicht, wie die rheinland-pfälzische AfD unter der Leitung von Jan Bollinger und Justiziar Robin Classen mitteilte.
Streit um Äußerungen von Malu Dreyer
Malu Dreyer hatte die AfD auf der Website und in den sozialen Medien der Landesregierung scharf kritisiert und dabei angeführt, dass die Politik der Partei vielen Menschen in Deutschland Angst bereite. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof entschied, dass Dreyers Kritik an der AfD gerechtfertigt war, da sie diese als verfassungsfeindlich einstufte. Die Richter gelangten zu dem Schluss, dass ihre Äußerungen keine diffamierenden oder diskriminierenden Wertungen enthielten, was sie von früheren ähnlichen Fällen abgrenzt, in denen die AfD Klage gegen Regierungsmitglieder gewinnen konnte.
Bollinger äußerte, dass es für Amtsträger möglich sei, sich im privaten Rahmen zu äußern, aber nicht, wenn sie ihre Amtsstellung ausnutzten. Darüber hinaus klagte die CDU-Opposition gegen Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD), nachdem dieser die CDU wegen ihrer Zusammenarbeit mit der AfD kritisiert hatte. Der Staatsrechtler Joachim Wieland bezweifelt, dass Schweitzer sich auf den Schutz der demokratischen Grundordnung berufen kann, und die Staatskanzlei zog die entsprechenden Online-Veröffentlichungen Schweitzers zurück. Der Verhandlungstermin für diese Klage steht noch nicht fest.
Die Kontroversen rund um die Aussagen von Dreyers zur AfD könnten möglicherweise die politische Auseinandersetzung mit der Partei beeinflussen, da durch das Urteil Bedingungen für die Kritik von Amtsträgern an der AfD festgelegt wurden. Die frühere Ministerpräsidentin begrüßte das Urteil und sieht sich in ihrem Anliegen, gegen Verfassungsfeinde zu kämpfen, bestätigt. Für die AfD hingegen stellt das Urteil einen gefährlichen Präzedenzfall dar, der nicht unbeantwortet bleiben wird, wie sie betont.
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