
Innenminister Michael Ebling hat bekannt gegeben, dass die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler einen Förderbescheid in Höhe von rund 80.000 Euro aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ erhält. Diese Mittel sind für die temporäre Unterbringung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OkuJa) vorgesehen, die nach der Flutkatastrophe in einem Übergangsquartier untergebracht wurde.
Die bereitgestellten Fördermittel ermöglichen die Installation von Raummodulen für die OkuJa. Die Flut, die im Juli 2021 wütete, ließ viele Kinder und Jugendliche ohne Zuhause sowie ohne Zugang zu ihren Treffpunkten und Freizeitangeboten zurück. Mit der Förderung wird angestrebt, jungen Menschen Halt, Perspektiven und geschützte Räume zu bieten. Das Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ unterstützt die Beseitigung von Schäden, die durch Starkregen und Hochwasser vom 14. und 15. Juli 2021 verursacht wurden. In Rheinland-Pfalz wurden bisher über 1 Milliarde Euro aus dem Aufbauhilfefonds bewilligt, um die kommunale Infrastruktur wiederherzustellen.
Beantragung von Aufbauhilfen
Ab Montag, so die Informationen der Stadtverwaltung, können Anträge auf Aufbauhilfen über das Online-Portal isb.rlp.de/unwetterhilfen gestellt werden. Die Anträge müssen eine Bestätigung der zuständigen Gemeindeverwaltung beinhalten, die die Beschädigung des Gebäudes bescheinigt. Bis Ende März 2022 wird die bisherige „Betroffenheitsbescheinigung“ der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler als ausreichend erachtet. Eine gesonderte Bestätigung auf dem ISB-Formular ist zunächst nicht erforderlich.
Peter Diewald, Erster Beigeordneter der Stadt, äußerte sich positiv zur Vereinfachung des Antragsverfahrens. Betroffene Bürger können per E-Mail an stadt(at)bad-neuenahr-ahrweiler.de eine Betroffenheitsbescheinigung beantragen, die ihnen anschließend per Post zugesandt wird. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage in Anspruch nehmen kann.