
Bei einer gezielten Kontrolle von Lastkraftwagen auf der Autobahn 61 wurde am Parkplatz Steingewann ein alarmierendes Ergebnis festgestellt. Laut [Antenne KH](https://www.antenne-kh.de/schwere-maengel-bei-lkw-kontrollen-auf-der-a61-festgestellt.html) überprüften die Beamten insgesamt zwölf LKWs, von denen zehn Verstöße aufwiesen. Besonders stark waren die Mängel im Bereich der Ladungssicherung. Unter den kritisierten Fahrzeugen befanden sich insbesondere Autotransporter, deren Spanngurte als unzureichend beurteilt wurden, weswegen die darauf transportierten Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß befestigt waren.
Ein auffälliger Fall war der eines Fahrers, der versuchte, einen zusätzlichen PKW zu transportieren, indem er Anbauten seines LKWs nutzte. Dieser PKW ragte über die erlaubten Maße hinaus und war zudem nicht ausreichend gesichert. Aufgrund dieser Verstöße untersagte die Polizei die Weiterfahrt des Fahrers, wodurch der zusätzliche PKW vor Ort abgeladen werden musste, bevor die Fahrt fortgesetzt werden durfte. Zudem wurde ein Bußgeldverfahren gegen die betroffenen Fahrer eingeleitet.
Sicherheitsvorschriften für die Ladungssicherung
Die Wichtigkeit der Ladungssicherung wird durch weitere Informationsquellen untermauert. Laut dem [BGHM Magazin](https://www.bghm-magazin.de/ausgaben/05-2022/ladungssicherung-wer-welche-verantwortung-traegt) verfügen fast alle Mitgliedsbetriebe über Transportfahrzeuge, und die korrekte Sicherung der Ladung ist von erheblicher Bedeutung. Es existieren zahlreiche rechtliche Vorschriften und technische Regeln, die für die Ladungssicherung entscheidend sind.
Die primäre Rechtsgrundlage für den Arbeitsschutz bei der Ladungssicherung bildet die DGUV Vorschrift 70 „Fahrzeuge“. Diese Vorschrift fordert, dass Ladungen so verstaut werden, dass sie bei üblichen Verkehrsbedingungen keine Gefährdung von Personen darstellen. Darüber hinaus greift bei Transporten über öffentliche Straßen die Straßenverkehrsordnung (StVO), die festlegt, dass Ladungen so gesichert sein müssen, dass sie bei Vollbremsungen oder plötzlichen Ausweichbewegungen keinen vermeidbaren Lärm erzeugen und nicht verrutschen oder herabfallen können. Anerkannte Regeln der Technik, wie die Richtlinienreihe VDI 2700, müssen ebenfalls berücksichtigt werden.