Bernkastel-Wittlich

Drogen am Steuer: Polizei stoppt Fahrer in Bernkastel-Kues!

Die Polizeiinspektion Bernkastel-Kues meldet derzeit zwei Fälle von Fahrern, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Am 24. April 2025 wurde ein 21-jähriger PKW-Fahrer in Bernkastel kontrolliert. Bei dieser Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrer zuvor Cannabis konsumiert hatte. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt, und es wurde eine Blutprobe entnommen. Der Fahrer muss nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren und einem Fahrverbot rechnen.

In der Nacht vom 27. April 2025 wurde eine 44-jährige E-Scooter-Fahrerin in Neumagen-Dhron gestoppt. Auffälligkeiten deuteten auch hier auf einen Konsum von Betäubungsmitteln hin. Die Fahrerin gab an, kürzlich Marihuana und Amphetamin konsumiert zu haben. Wie bereits in dem vorherigen Fall wurde ihr die Weiterfahrt untersagt und eine Blutprobe entnommen. Auch sie muss mit einem Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Rechtliche Konsequenzen von Drogenfahrten

E-Scooter werden häufig nach dem Konsum von Betäubungsmitteln angemietet, was zu ernsthaften Konsequenzen führen kann, von Bußgeldern bis hin zu Freiheitsstrafen. Laut [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/unter-einfluss-von-betaeubungsmitteln-mit-dem-e-scooter-gefahren-verteidigungsmoeglichkeiten-ausschoepfen-224042.html) beträgt das Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern 14 Jahre; eine Mofa-Prüfbescheinigung oder spezielle Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Dennoch gelten E-Scooter als Kraftfahrzeuge und unterliegen den entsprechenden Anforderungen und Regelungen.

Das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln, wie Cannabis, Heroin, Kokain oder Amphetamin, stellt gemäß § 24a Abs. 2 StVG eine Ordnungswidrigkeit dar. Die möglichen Strafen können ein Bußgeld ab 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister umfassen. Die Fahrerlaubnisbehörden sind berechtigt, eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anzuordnen, insbesondere bei dem Konsum harter Drogen oder nach dem Konsum von Cannabis. Ein Nachweis der Tat kann jedoch schwierig sein, insbesondere wenn der Fahrer nicht „auf frischer Tat“ ertappt wurde.