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Weihnachtsbaum entsorgen: Kostenfreie Abholung und Tipps in Trier!

Nach den Feiertagen steht für viele Haushalte die Frage der Entsorgung des Weihnachtsbaums auf der Tagesordnung. In der Region Trier gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Tannenbäume umweltfreundlich zu entsorgen.

Weihnachtsbäume können kostenlos an über 20 Grüngutsammelstellen in Trier sowie den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm und Vulkaneifel abgegeben werden, wie sol.de berichtet. Informationen über die Standorte und die Öffnungszeiten dieser Sammelstellen sind auf der Website des A.R.T. verfügbar oder können telefonisch unter (0651) 9491 414 erfragt werden.

Abholservice für Weihnachtsbäume

Nach dem 6. Januar 2025 bietet der Zweckverband A.R.T. einen kostenlosen Abholservice für Weihnachtsbäume in Trier und Trier-Saarburg an. Diese Abholung erfolgt zwischen dem 7. Januar und 20. Januar 2025, jeweils am Tag der Leerung der Restabfalltonne. Die Bäume müssen am Abholtag bis 06:00 Uhr morgens am Straßenrand bereitgestellt werden. Wichtig ist, dass der gesamte Baumschmuck entfernt wird und Bäume über 2,50 Meter in der Mitte durchgesägt werden.

Darüber hinaus sammeln in einigen Ortsgemeinden der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm und Vulkaneifel Jugendgruppen und Feuerwehren Weihnachtsbäume ein, die ihre Termine selbst bekannt geben.

Die richtige Entsorgung des Weihnachtsbaums ist nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch der Umwelt. Viele Menschen lassen ihre Bäume bis zum 6. Januar stehen, während andere sie bereits nach Silvester oder bis Maria Lichtmess am 2. Februar entsorgen. Vor der Entsorgung muss jedoch der gesamte Baumschmuck, einschließlich Lametta, entfernt werden. Altes Lametta kann Blei enthalten und sollte im Sondermüll entsorgt werden, wie ÖKO-TEST empfiehlt.

Es gibt verschiedene Entsorgungsmöglichkeiten: Kostenfreie Abgabe an Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen oder durch Abholung durch örtliche Entsorger. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Baum an Zoos zu spenden, ihn selbst zu kompostieren oder als Feuerholz für den nächsten Winter aufzubewahren. Falsches Entsorgen, wie das Abliefern eines unzerkleinerten Baums im Wald, kann zudem mit Bußgeldern geahndet werden.